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Ab Februar neue Vignetten für Autobahnnutzung in Österreich

Wien. Ab Februar gelten in Österreich neue Vignetten für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen. Man sollte nicht nur rechtzeitig daran denken, eine neue Vignette zu besorgen, sondern diese auch vorschriftsmäßig anbringen, rät Ursula Zelenka, Juristin des österreichischen Autoclubs ÖAMTC. «Wird man ohne neue Vignette erwischt, kommt man bestenfalls mit einer Ersatzmaut von 120 Euro davon», sagt sie. Diese sei sofort zu bezahlen, sonst müsse mit einer Anzeige und einer Geldstrafe von mindestens 300 Euro gerechnet werden. Im schlimmsten Fall könne es zu einer Strafe von 3000 Euro kommen.

Die Vignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe so platziert werden, dass sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist. Ein Ankleben beispielsweise hinter einem dunklen Tönungsstreifen ist untersagt.

Auch bei unsachgemäß angebrachten oder manipulierten Vignetten drohen Strafen. Wiederaufgeklebte Vignetten sind durch die Sicherheitsmerkmale als solche erkennbar und ungültig. Verboten sind auch spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern. «Beides gilt als Vignettenmanipulation. Eine Ersatzmaut von 240 Euro oder eine Strafe von zumindest 300 Euro wird fällig», warnt die Juristin. Für mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen kostet derzeit eine Zehn-Tages-Vignette 7,90 Euro, eine Zwei-Monats-Vignette 22,90 Euro und eine Jahresvignette 76,20 Euro.

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Autofahrer sollten nach dem Anbringen der Vignette die Trägerfolie mit Seriennummer als Kaufnachweis verwahren. Sie dient im Falle eines Windschutzscheibenbruchs, etwa durch Steinschlag, als Vorlage zur Erstattung der Vignettenkosten.

ddp.djn/nom/hoe

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