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Trotz Klimapaket steigen die Strompreise

 Frankfurt/Main – So teuer wie nie: Trotz Klimapaket steigen die Strompreise.

Wer ein Unternehmen führt, muss nicht nur den Stromverbrauch, sondern auch die korrespondierenden Kosten im Auge behalten. Obwohl der Preis für Gewerbestrom grundsätzlich unter dem für Privatkunden liegt, betrifft viele Betriebe die Erhöhung der Strompreise – vor allem kleine und mittelständische Unternehmen tragen gemeinsam mit Privathaushalten einen Großteil der Kosten. In diesem Jahr steigert jeder zweite Grundversorger die Aufwendungen für Energie. „So nimmt die Ökostrom-Umlage zur Subventionierung regenerativen Stroms um mehr als fünf Prozent zu und erreicht einen Rekordwert von 6,756 Cent pro Kilowattstunde“, sagt Tobias Thiel, Geschäftsführer der enermarket GmbH und Experte für Energiewirtschaft.

Vom Recht Gebrauch machen

Um die Energiewende weiter voranzutreiben, bedarf es größerer finanzieller Mittel. „Neben der EEG-Umlage steigen auch die Entgelte für den erforderlichen Netzausbau. Auch der reine Energiepreis könnte sich zudem erhöhen. Eine Zunahme aller Komponenten ist zu erwarten“, so Thiel. Doch Unternehmen können Ruhe bewahren: Ein Wechsel des Energieversorgers lohnt sich trotz der Preiserhöhung. „Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass Verbraucher einen fairen Tarif mit transparenten Bestandteilen, kurzer Laufzeit und klaren Kündigungsfristen abschließen“, erklärt der enermarket-Geschäftsführer. Bei der Suche nach dem günstigsten Anbieter unterstützt das gleichnamige Vergleichsportal.

Auf dem B2B- Marktplatz für Strom und Gas erhalten Gewerbekunden die Möglichkeit, Angebote zu vergleichen und einen neuen Anbieter zu finden. Auch die einzelnen Tarife lassen sich übersichtlich einsehen – so erhalten Unternehmen je nach Branche, Bedürfnisse und Lieferzeitraum individuelle Preise. „Zu den wichtigen Informationen gehört ein Hinweis, welche Bestandteile der Energieverträge eine Preisgarantie aufweisen. Betrifft diese den reinen Energiepreis ist es für den Kunden von Vorteil: Denn nur dieser Teil der Kosten lässt sich vom Versorger beeinflussen“, so Thiel. Wenn es zu Preiserhöhungen kommt, die ein Sonderkündigungsrecht ermöglichen, haben Kunden in den meisten Fällen zwei Wochen Zeit, den laufenden Vertrag aufzulösen. „Im Normalfall erledigt das der neue Versorger. Bei einer Sonderkündigung rate ich jedoch dazu, selber schriftlich zu kündigen“, fügt der Experte an.

Wettbewerbsfaktor Strom

Viele Betriebe verkennen das große Einsparpotenzial, welches Energiekosten aufweisen. Diese wirken sich jedoch auf die Zukunft des Unternehmens aus und haben im Zweifel negativen Einfluss auf die Wettbewerbssituation. Häufig stellen veraltete Verträge den Grund für die hohen Aufwendungen dar. Aufgrund des liberalisierten Energiemarktes entfällt die Bindung an einen bestimmten Anbieter. Auf der Suche nach dem passenden Angebot beklagen Betriebe allerdings oftmals fehlende Transparenz und Neutralität. Abhilfe schafft in diesem Zusammenhang enermarket. Gewerbekunden erhalten übersichtliche Informationen und einen objektiven Vergleich mit auf sie zugeschnittenen Angeboten – das bedeutet individuelle Preise, je nach Branche und Lieferzeitraum. „Vor allem die vom Versorger beeinflussbaren Teile der Preise sollten Unternehmen im Auge behalten. Außerdem empfiehlt es sich, jährlich einen Vergleich durchzuführen und zu ermitteln, ob der aktuelle Tarif nach wie vor der passendste ist“, so der Energie-Experte. Nach einem Anbieterwechsel erfolgt der Übergang unmerklich, da der Zähler und die Leistungen im Besitz des örtlichen Netzbetreibers bleiben.

Quelle: Borgmeier Public Relations

Veröffentlicht von:

Sandra Dolas
Sandra Dolas
Sandra Dolas ist Redakteurin bei den Mittelstand-Nachrichten. Sie sitzt in unserer Zentralredaktion in Bergneustadt und ist unter Tel. 02261-9989-885 bzw. Mail: redaktion@mittelstand-nachrichten.de für unsere Leser erreichbar.

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