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Vulkan-Untreueverfahren wird möglicherweise eingestellt

Bremen. Für den Untreue-Prozess gegen den Vorstand der 1996 zusammengebrochenen Bremer Vulkan Verbund AG gibt es möglicherweise keine gerichtliche Neuauflage. Das Verfahren gegen den damaligen Chef Friedrich Hennemann und zwei Vorstandskollegen soll laut «Weser-Kurier» (Dienstagausgabe) eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft habe das beantragt, das Landgericht habe Zustimmung signalisiert.

Ein Sprecher des Landgerichts machte am Dienstag auf ddp-Anfrage jedoch klar, dass eine Einstellung des Verfahrens bislang «reine Spekulation» sei. Die Staatsanwaltschaft habe den Antrag zwar gestellt, die Kammer habe aber noch nicht in der Sache entschieden. Noch sei unklar, wann es eine Entscheidung geben wird, sagte der Sprecher.

Das Landgericht hatte Hennemann und die zwei Vorstandskollegen Ende 2001 wegen Untreue zu je zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im Mai 2004 auf. Es sollte vor einer anderen Strafkammer neu aufgerollt werden. Nach Angaben der Zeitung sollen mit der Einstellung des Verfahrens offenbar keinerlei Auflagen für die Angeklagten verbunden sein. Die Kosten würden aus der Staatskasse auch für die Anwälte gezahlt.

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Der Konkurs des einst größten deutschen Werftenverbunds hatte Tausende Arbeitsplätzen vor allem auf den ostdeutschen Werften gekostet. Zugleich machte der Fall Schlagzeilen als einer der größten Betrugsskandale um Fördergelder. In dem jahrelang dauernden Untreue-Prozess hatte das Gericht versucht, Licht ins Dunkel der verwobenen Firmenverflechtungen im Verbund zu bringen.

ddp/jsp/mbr

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