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Rechtstipp: Kein Hinweis auf Sommerreifen bei Mietwagen nötig

Düsseldorf (dapd). Bei der Übergabe eines Mietwagens muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Fahrzeug mit Sommerreifen versehen ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor. In dem Fall war der Mieter eines Fahrzeugs vom Vermieter in Anspruch genommen, weil das Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt worden war. Doch der Mieter weigerte sich zu zahlen und argumentierte, er sei von der Fahrbahn nur abgekommen, weil das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet gewesen sei.

Nach Ansicht der Richter war hinsichtlich der Reifen jedoch entscheidend, dass kalendarisch noch kein Winter war – daher bestand keine ausdrückliche Hinweispflicht. Zudem habe der Fahrer die Pflicht, selbst auf die richtige Bereifung zu achten. Dass das Fahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet war, ergab sich auch aus dem Vertragstext.

Der Mieter hafte daher für die bei Rückgabe des Fahrzeugs vorhandenen Schäden, erläutern Experten der Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf.

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(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Köln 19 U 151/11)

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