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Tarif vor Gesetz auch in der Zeitarbeit

Münster – „Gesamtmetall-Präsident Dr. Rainer Dulger hat Recht, wenn er den Akzeptanz-Verfall der Tarifautonomie beklagt“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz.

Quelle: iGZ
Quelle: iGZ

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag beklagt er die Absicht von CDU/CSU und SPD auch in der Zeitarbeit in bereits tariflich geregelte Bereiche per Gesetz eingreifen zu wollen. „In der vergangenen Legislaturperiode hat die Bundesregierung von Angela Merkel die Branchenzuschlagstarife in der Zeitarbeit noch als geeignetes Instrument bezeichnet, um Lohnunterschiede zwischen Zeitarbeitnehmern und vergleichbaren Mitarbeitern im Einsatzunternehmen auszugleichen. Im aktuellen Koalitionsvertrag unterschreibt Merkel dann Forderungen nach Einführung einer gesetzlichen Regelung in diesem Bereich“, so Stolz. Hier gelte es den Weg der Achtung der Tarifautonomie fortzusetzen, statt ihn abzubrechen, appelliert der iGZ-Hauptgeschäftsführer: „Tarif vor Gesetz muss auch in der Zeitarbeit gelten.“

Quelle: iGZ

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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