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Warnwestenpflicht ab Juli 2014

Sicherheitskleidung gehört in den Fahrgast- und nicht in den Kofferraum

Foto: djd/Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.
Foto: djd/Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V.

In anderen Ländern gehört die Warnweste schon länger zur obligatorischen Kraftfahrzeugausstattung. Ab Juli 2014 gilt in Deutschland die Warnwestenpflicht auch für Pkw-Fahrer. Wer dann bei einer Fahrzeugkontrolle oder bei einer Autopanne “ohne” erwischt wird, dem droht künftig ein Verwarnungsgeld. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) weist darauf hin, dass die Weste im Falle einer Panne oder eines kleineren Unfalls bereits angelegt werden sollte, bevor der Fahrer sein Fahrzeug verlässt.

Sichtbarkeit von Fußgängern mit Warnweste verbessert sich fast aufs Doppelte

Laut dem ZDK ist der Kofferraum daher nicht der passende Aufbewahrungsort für die Sicherheitsweste. Ideal sei dagegen, sie griffbereit in den Sitztaschen an der Rückseite der Vordersitze, unter den Sitzen, im Handschuhfach oder in den Türfächern unterzubringen. Sinnvoll ist das Anlegen einer Warnweste nicht nur, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach Untersuchungen, die der TÜV Rheinland durchgeführt hat, steigt die Sichtbarkeit von Fußgängern durch die reflektierende Sicherheitskleidung erheblich an. Ohne Sicherheitsweste sind Fußgänger bei Dämmerlicht erst aus einer Entfernung von maximal 80 Metern wahrzunehmen, mit Weste steigt die Sichtbarkeit auf 150 Meter und damit nahezu aufs Doppelte an. Gerade auf Schnellstraßen oder Autobahnen verbessert sich die Sicherheit damit erheblich.

Beim Kauf auf normgerechte Sicherheitskleidung achten

Beim Kauf der Warnweste ist darauf zu achten, dass sie der Euronorm EN 471 und damit den Vorschriften für Warnbekleidung im Straßenverkehr entspricht. Wer auf Nummer sicher gehen will, kauft kein Schnäppchen, sondern lässt sich in einem Kfz-Meisterbetrieb beraten. Adressen gibt es auf der Website www.kfz-meister-finden.de. Übrigens lohnt es sich, gleich mehrere Warnwesten im Fahrzeug dabeizuhaben. Dann sind auch alle Mitfahrer, die im Pannenfall aussteigen müssen, optimal sichtbar.

Quelle: Djd

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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