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EU-Mobilitätsrichtlinie als Anreiz zur Mitarbeiterbindung

Nürnberg – Der Bundesverband pauschaldotierter Unterstützungskassen wertet den Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts zur Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie der EU als zusätzlichen finanziellen Anreiz für die Unternehmen, mehr Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung zu ergreifen. Denn künftig werden die Unternehmen kaum noch von den so genannten Fluktuationsgewinnen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) mit versicherungsbasierten Lösungen profitieren können. Dies dürfte indirekt weiteren Auftrieb für die Konzept-Anbieter pauschaldotierter Unterstützungskassen bedeuten.

Quelle: Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V.
Quelle: Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V.

Hohe Lebensversicherungs-Stückkosten zehren an bAV-Beiträgen

Die Bundesregierung will Arbeitnehmern ermöglichen, dass sie die arbeitgeberfinanzierten Anteile bei einem Arbeitgeberwechsel bereits nach drei Jahren anstatt bisher fünf Jahren mitnehmen können. „Für die Arbeitnehmerschaft ist das gut und richtig. Und den Unternehmen führen diese Frist-Verkürzung und der Wegfall der Fluktuationsgewinne vor Augen, wie hoch der Kostenanteil in den Versicherungen ist“, sagt Verbandsvorstand Manfred Baier. Die Fluktuationsgewinne konnten zumindest noch entstehen, wenn der Arbeitnehmer erst im vierten oder fünften Jahr der Betriebszugehörigkeit kündigte.

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Kann der Arbeitnehmer nun aber bereits nach drei Jahren mit einem unverfallbaren Anspruch ausscheiden, dürfte teilweise das geringe Kapital nach Kosten nicht einmal die Zinsen für die zukünftigen Verwaltungskosten erwirtschaften und sich sukzessive aufzehren. „Je niedriger die bAV-Beiträge umso höher sind relativ die Stückkosten“, so Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Baier, „und umso später fallen Fluktuationsgewinne an.“

Diese nachteiligen Auswirkungen auf Versicherungslösungen in der bAV lassen die Vorteile von pauschaldotierten Unterstützungskassen noch deutlicher werden. Hier fallen steuerabzugsfähige Einrichtungskosten nur ganz zu Beginn an. Das bedeutet, dass eine übliche Mitarbeiterfluktuation ohne finanzielle Folgen für die Arbeitgeber bleibt. Auch kommt es beim Ausscheiden von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Gegensatz zur Direktzusage nicht zu Rückstellungsauflösungen und damit zur Rückzahlung von Steuervorteilen. Fluktuationsgewinne bleiben in genau der Höhe bestehen, in der das Unternehmen die Beiträge für den Mitarbeiter oder Mitarbeiterin eingezahlt hat. Ansonsten wird die Mitarbeiterschaft im gleichen Maße von der neu gewonnenen Flexibilität bei der Arbeitsplatzauswahl profitieren wie bei anderen Versorgungswegen auch – und darüber hinaus in der Regel auch höhere Leistungen erwarten dürfen.

Belegschaft und Arbeitgeber profitieren gleichermaßen

Aber nicht nur die Belegschaft ist Nutznießerin der pdUK. Für die Unternehmen führen höhere bAV-Leistungen zu einer höheren Mitarbeiterbindung. Außerdem zieht das Unternehmen daraus auch bilanzielle und steuerliche Vorteile, die sich aus dieser auch „Unternehmensbank“ genannten Form der Innenfinanzierung ergeben, so Baier. Bessere Ratings und eine niedrigere Abhängigkeit von Banken und Kapitalmarktzinsen seien die Folge.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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