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Auf der sicheren Seite mit der richtigen Software

Das Vereinskonto rutscht ins Minus, weil etliche Mitgliedsbeiträge nicht wie geplant eingezogen wurden. Und weil das finanzielle Polster des Vereins nicht gerade üppig ist, muss sich der Schatzmeister schnell etwas einfallen lassen. Unrealistisch ist ein solches Szenario nicht, denn vor dem Inkrafttreten von SEPA Anfang Februar 2014 müssen Vereine ihren Zahlungsverkehr rechtzeitig umgestellt und korrekt angepasst haben, um keinen Liquiditätsengpass zu riskieren.

Foto: djd/Haufe-Lexware GmbH & Co. KG/corbis
Foto: djd/Haufe-Lexware GmbH & Co. KG/corbis

Viele neue Vorschriften

Ab diesem Stichtag müssen Kontonummern und Bankleitzahlen als IBAN und BIC erscheinen. Wenn Vereins- oder Fördermitglieder Beiträge einziehen lassen wollen, muss dies per SEPA-Basislastschrift geschehen. Dazu wird ein spezielles Lastschriftmandat benötigt, das der Zahler unterschreiben muss. Es enthält unter anderem die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins und die Mandatsreferenz – das ist eine fortlaufende Nummer, die den Beitragszahler eindeutig identifiziert. Etwas einfacher wird es, wenn eine unterschriebene Einzugsermächtigung vorliegt. Dann muss der Verein dem Mitglied nur die Gläubiger-ID, die Mandatsnummer, IBAN/BIC und das Datum der Umstellung mitteilen.

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Wie SEPA zur Routine wird

All diese Anforderungen werden beispielsweise von den neuen Vereinssoftwareangeboten von Lexware umfassend unterstützt: QuickVerein 2014, QuickVerein Plus 2014, Lexware vereinsverwaltung 2014, Lexware vereinverwaltung premium 2014 sowie die Online-Software Lexware verein.net sind mit allen SEPA-Funktionalitäten ausgestattet. So stellen die Softwareangebote jede im alten Format eingegebene Kontoverbindung sofort auf IBAN und BIC um. Beim Anlegen eines neuen Vereinsmitglieds wird automatisch die Mandatsreferenz erzeugt. “Pre-Notifikationen” können durch Musterbriefe oder den Aufdruck des entsprechenden Textes auf die Beitragsrechnung erfolgen – und das für alle Beitragsarten, unregelmäßige Zahlungen oder auch einmalige Lastschriften.

Zudem unterstützen die Programme das neue SEPA-konforme Lastschriftverfahren online. Mehr Informationen zu den Produkten gibt es unter www.lexware.de/shop/verein.

Quelle: djd

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