Politik

Führerscheinreform: Bundestagsabgeordnete wollen mehr Verkehrssicherheit

Bundestagsabgeordnete fordern umfassende Änderungen an der Führerscheinreform. In einem Änderungsantrag und einem Entschließungsantrag, aus denen das Magazin Politico zitiert und die am Donnerstag vom Verkehrsausschuss verabschiedet werden sollen, heißt es: „Bei allen Vereinfachungen muss zugleich das hohe Niveau der Verkehrssicherheit erhalten bleiben.“

Die Bundesländer sollen demnach die Voraussetzung für eine umstrittene Laienausbildung schaffen, die ein Fahren mit Nicht-Fahrlehrern unter engen Voraussetzungen erlaubt. Diese Fahrpraxisanleiter dürfen nur als solche tätig werden, wenn sie in einer Fahrschule gemeinsam mit dem Teilnehmer an einer theoretischen und praktischen Einweisung in den Erwerb von Fahrpraxis unter Anleitung eingewiesen wurden, heißt es in dem Änderungsantrag. Zudem soll eine „Evaluierung der Laienausbildung“ erfolgen.

Darüber hinaus sieht der Antrag einen Schutz der Fahrschüler gegen sexuelle Übergriffe vor. Fahrlehrer haben bei der Ausbildung die Würde und Persönlichkeit der Fahrschüler zu achten und einen respektvollen sowie einen von Benachteiligungen und Belästigungen freien Umgang sicherzustellen. Durch diese Regelung werde klargestellt, dass jede Form von Belästigung mit einer ordnungsgemäßen Fahrschulausbildung unvereinbar ist.

Auch bei der Transparenzpflicht für Fahrschulen sind Änderungen vorgesehen. Das Transparenzregister über die Fahrschulpreise führe zu „heterogenen Daten“, weil Fahrschulen unterschiedliche Preise an der Hauptstelle und an mehreren Zweigstellen haben. Daher sollen die Preise getrennt nach diesen Standorten angezeigt werden. Auch sollen die geplanten Regelungen zur Veröffentlichung von Bestehensquoten gestrichen werden.

In dem Entschließungsantrag werden darüber hinaus Vereinfachungen bei der Verknüpfung von unterschiedlichen Führerscheinklassen gefordert. Unter anderem soll bei der Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus Drittstaaten sichergestellt werden, dass die bisherige Besitzdauer der Klasse B erhalten bleibt. Gegenüber der Europäischen Kommission soll sich die Bundesregierung für die Einführung des Begleiteten Fahrens ab 16 Jahren und die Möglichkeit der Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen für weitere geeignete Prüforganisationen einsetzen. Beide Anträge sollen am Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.

Foto: Fahrschule (Archiv) / Bild: via dts Nachrichtenagentur

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