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Fördergelder für die energetische Sanierung des Eigenheims

Was es bei der Beantragung zu beachten gilt

(ots) – Bei den derzeitigen Temperaturen denken die wenigsten Hausbesitzer an ihre Heizung. Dabei sind die Sommermonate ideal, um mögliche Einsparpotenziale im Heizungskeller aufzudecken und diese durch gezielte Optimierungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu heben. Seit Januar 2013 stellt der Bund zusätzliche Fördermittel von jährlich 300 Millionen Euro bereit. „Wer bei seiner Heizungsmodernisierung von Förderprogrammen profitieren will, sollte einige wichtige Details beachten“, sagt Dr. Michael Herma, Geschäftsführer VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V., „Beispielweise müssen Fördermittel der KfW-Bank vor Beginn der Arbeiten beantragt werden“, so der Experte weiter.

Voraussetzungen für Fördergelder beachten und profitieren

Auf der Servicewebsite www.intelligent-heizen.info finden interessierte Hausbesitzer Informationen über mögliche Förderungen und nützliche Tipps für die Planung einer Heizungsmodernisierung. Neben Broschüren als kostenlosem Download zu den Fördermitteln der KfW-Bank und des Marktanreizprogramms (MAP) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), findet sich hier auch eine Fördermitteldatenbank. Mit wenigen Angaben wie Postleitzahl und Baujahr, erhalten Verbraucher einen Überblick über nationale und regionale Fördertöpfe.

Beim Förderprogramm der KfW werden Einzelmaßnahmen mit 10 Prozent subventioniert. Die maximale Förderhöhe liegt bei 5000 Euro. Für ein Effizienzhaus 55 werden 25 Prozent der förderfähigen Kosten ausgeschüttet (maximal 15000 Euro), für ein sogenanntes Effizienzhaus 70 erhalten Hauseigner einen Anteil von 25 Prozent (maximal 18750 Euro). Das MAP fördert beispielsweise den Kesseltausch mit einem einmaligen Bonus von 500 Euro. Um die Fördergelder der KfW oder MAP abrufen zu können, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

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Förderprogramm der KfW-Bankengruppe „Energieeffizient Sanieren“:

  • Antrag vor Beginn des Bauvorhabens bei der KfW stellen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
  • Ein unabhängiger, externer Sachverständiger muss vor und nach der Modernisierungsmaßnahme als Gutachter beauftragt werden.
  • Nach der Modernisierung muss ein Hydraulischer Abgleich durchgeführt werden.
  • Weitere Informationen: VdZ-Information Nr. 15: „KfW – Programm Energieeffizient Sanieren“ oder KfW-Infocenter unter Tel. 01801-33 55 77.

Marktanreizprogramm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

  • Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage beim BAFA eingehen. Ausnahme: Anträge von Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern sowie Anträge für Solarkollektoranlagen und Biomasseanlagen vor Beginn der Maßnahmen stellen.
  • Fördervoraussetzung bei einem Kesseltausch ist der Nachweis des Hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage. Zudem müssen die Umwälzpumpen im Heizwasserkreislauf die Effizienzklasse A oder Energieeffizienzindex EEI gemäß Ökodesignrichtlinie von 0,27 einhalten.
  • Weitere Informationen: VdZ-Information Nr. 12: „Basis- und Bonusförderung im Marktanreizprogramm 2012“ oder unter der BAFA Service-Nummer 06196-908 625.

Das Bestätigungsformular für den Hydraulischen Abgleich finden Verbraucher ebenfalls auf intelligent-heizen.info. Wer unsicher ist, welche Modernisierungsmaßnahmen sich für seine Heizungsanlage lohnen, sollte sich an einen Fachhandwerker wenden. In einem einstündigen Heizungs-Check spürt dieser mögliches Optimierungspotenzial auf und berät Hausbesitzer bei der Planung und Umsetzung.

Alle Tipps auf einen Blick. Quellenangabe: "obs/VDZ / Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V."
Alle Tipps auf einen Blick.
Quellenangabe: „obs/VDZ / Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.“

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