FinanzenRecht

Arbeitsrecht 2022: Nicht nur der Mindestlohn ändert sich

Bremen – Dass der Mindestlohn 2022 angehoben werden soll, dürfte den meisten Menschen in Deutschland bekannt sein. Doch das Jahr bringt noch andere Neuerungen im Arbeitsrecht, die zum Teil weitreichende Folgen haben. Die Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp stellt fünf davon vor.

1. Steuerfreie Sachbezüge

Zum Jahreswechsel hat sich die Grenze für steuerfreie Sachbezüge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 44 auf 50 Euro erhöht. Dabei ist die Ausgabe von Wertgutscheinen weiterhin zulässig. Diese müssen aber seit dem 01.01.2022 entweder räumlich oder auf bestimmte Produktkategorien begrenzt sein. Die Möglichkeit zur Barauszahlung des Gutscheins darf nicht bestehen, wenn dieser steuerfrei bleiben soll.

2. Digitale Krankschreibung: nicht für alle!

Schon seit dem 01.01.2022 übermitteln Arztpraxen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen automatisch in digitaler Form an die Krankenkassen. Es ist also nicht mehr nötig, dass die Unternehmen sie weiterleiten. Ab dem 01.07.2022 sollen die Praxen den „gelben Schein“ auch an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber digital übermitteln. „Unternehmen müssen hier vor allem organisatorisch tätig werden und für eine entsprechende IT-Infrastruktur unter Berücksichtigung der gelten DSGVO-Auflagen sorgen“, sagt Karsten Kahlau, Rechtsanwalt in der Kanzlei Wittig Ünalp. „Wichtig ist, dass der bisherige Ablauf zur Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dennoch bestehen bleibt, denn die elektronische Übermittlung gilt bisher nicht für Privatversicherte.“

3. Mindestlohn und -ausbildungsvergütung

Seit dem 01.01.2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 9,82 Euro. Zum 01.07.2022 steigt er auf 10,45 Euro. Wichtig für alle Ausbildungsbetriebe: Auch Mindestausbildungsvergütung erhöht sich. Für alle Ausbildungsverträge, die ab dem 01.01.2022 beginnen, gibt es im ersten Lehrjahr mindestens 585,00 Euro pro Monat. Auch die Mindestvergütung in den folgenden Ausbildungsjahren steigt.

4. Pflicht zum Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind ab sofort dazu verpflichtet, zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung einen Zuschuss zu zahlen. Bisher war diese Regelung auf Neuzusagen, die nach dem 01.01.2019 getroffen wurden, beschränkt. „Jetzt gilt die Zuschusspflicht auch rückwirkend für ältere Vereinbarungen“, erklärt Karsten Kahlau.

5. Sozialabgaben

Arbeitgeberinnen und -geber müssen seit dem 01.01.2022 auch wieder einen Anteil an der Arbeitslosenversicherung zahlen, wenn die Mitarbeitenden bereits Anspruch auf die gesetzliche Altersrente haben. Außerdem haben sich Umlagesätze für Minijobber, Krankheit, Mutterschutz und Insolvenz zum Jahreswechsel geringfügig verändert.

Quelle: Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB

Veröffentlicht von:

Amei Schüttler
Amei Schüttler
Amei Schüttler ist Redakteurin bei den Mittelstand-Nachrichten und schreibt über innovative Produkte und die Macher im deutschsprachigen Mittelstand. Für Fragen und Anregungen nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:
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9 Kommentare

  1. Mit der gesetzlichen Erhöhung des Mindestlohnes sollte für Geringverdiener im Minijob die Erhöhung der Einkommensgrenze von 450,00 EUR monatlich auf ca. 600 – 700 EUR einhergehen. Ansonsten ist die Einkommensgrenze schneller erreicht und bringt keine wesentlichen Vorteile für den Arbeitnehmer; eher den Verlust der Arbeitsstelle.

  2. Vielen Dank für die Übersicht! Ich finde es richtig gut, dass sich die Mindestausbildungsvergütung erhöht, vorher waren das ja erschreckende Zahlen. Mein Bruder ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und er prangert schon seit langem diese Lage an. Besonderes, da sein Sohn in seinem ersten Lehrjahr weit unter dem verdient hat, was bei der Menge an Arbeit angebracht gewesen wäre. Für meinen Neffen kommt diese Änderung zu spät, aber immerhin ist sie da.

  3. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Arbeitsrecht in 2022. Gut zu wissen, dass die elektronische Krankschreibung für Privatversicherte bisher noch nicht angewendet wird. Mein Arbeitgeber hat diese nämlich von mir gefordert und ich werde mich jetzt mal an einen Rechtsanwalt wenden.

  4. Gute Informationen zum Arbeitsrecht. Es stimmt, dass sich jetzt der Mindestlohn erhöht. Ich glaube, wenn der Arbeitgeber den nicht bezahlen möchte, dann würde ich einen Anwalt einschalten.

  5. Der Vorgesetzte einer Kollegin von mir weigert sich, den Mindestlohn auszuzahlen. Sie will nun einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Ich wusste gar nicht, dass sich der Mindestlohn zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro erhöht.

  6. Vielen Dank für diesen Beitrag zu den Änderungen im Arbeitsrecht im Jahr 2022. Interessant, dass nicht nur der Mindestlohn sonders auch die Mindestausbildungsvergütung sich erhöht. Ich muss was Arbeitsrechte betrifft immer auf dem neuesten Stand bleiben, daher hat mir dieser Artikel sehr geholfen.

  7. Meine Cousine möchte bald wieder arbeiten, befindet sich aber noch im Mutterschutz. Bei ihr ist mit ihrem vorigen Arbeitgeber etwas nicht ganz glattgelaufen, deshalb überlegt sie jetzt, bevor sie sich wieder in ein Arbeitsverhältnis begibt, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Gut zu wissen, dass sich auch viele Dinge bezüglich des Mutterschutzes, Krankheit und vieles mehr zum Jahreswechsel verändert haben.

  8. Vielen Dank, dass Sie uns über die Veränderungen im Bereich des Arbeitsrechts informieren. Gut zu wissen, dass auch der Mindestlohn um mehr als fünfzig Cent erhöht wird! Es ist zu hoffen, dass wir in den kommenden Jahren mehr und mehr solcher Entwicklungen sehen werden.

  9. Vielen Dank, dass Sie diesen Beitrag geteilt haben. Die Lektüre hat mich auf den neuesten Stand zum Arbeitsrecht gebracht. Ich denke, ich habe genug Informationen gefunden.

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