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Was zahlt eine Unfallversicherung bei einem Knochenbruch?

Obwohl das Thema Versicherung in aller Munde ist, sind die Verbraucher oft mit der Frage überfordert, welche Versicherung sinnvoll oder sogar absolut notwendig ist. Wichtig ist es, sich unabhängig beraten zu lassen. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Arten der Unfallversicherung: zu einen die klassische Unfallversicherung. Wer keine Vorerkrankungen hat, sollte sich der Gesundheitsprüfung unterziehen. Wer Vorerkrankungen hat, die dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft Sie ablehnt, sollte sich für eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen entscheiden.

Die private Unfallversicherung bietet Leistungen vor allem für Langzeitbeeinträchtigungen und Invalidität. Aber was genau deckt die private Police ab?

Da vielen nicht klar ist, wann eine Unfallversicherung zahlt, wollen wir in diesem Artikel das Prinzip am Beispiel eines Knochenbruchs beleuchten. Deshalb wollen wir nachfolgend die Frage beantworten: Zahlt eine Unfallversicherung bei einem Knochenbruch und wenn ja, wie viel?

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In diesen Fällen zahlt die Unfallversicherung bei einem Knochenbruch

Die Unfallversicherung zahlt bei einem Knochenbruch, wenn der Knochenbruch durch einen Unfall verursacht wurde und zu einer dauerhaften Gesundheitsschädigung führt.

Es geht lediglich um die Frage, ob die durch den Unfall verursachten Gesundheitsschäden dauerhaft sind oder nur vorübergehend waren. “Dauerhaft” bedeutet nicht unbedingt lebenslang, sondern ist eine Frage der Prognose, die sich oft auf einen Zeitraum von 3 Jahren nach dem Unfall bezieht.

Jeder, der dem Unfallversicherer einen Unfall mit einer vermutlich dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigung meldet, ist verpflichtet, dem Versicherer innerhalb einer vertraglich geregelten Frist ein ärztliches Attest vorzulegen. Es ist wichtig, dass in diesem ärztlichen Attest alle unfallbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen mit ihrer Diagnose und der körperlichen Beeinträchtigung, die die Verletzungen verursachen, aufgeführt sind.

Bei geringfügigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen prüft der Versicherer dies ohne ein Gutachten, bei umfangreicheren Beeinträchtigungen wird häufig ein Gutachten eingeholt. Der Sachverständige prüft dann die Frage, ob es sich um einen Unfall handelt und ob aller Voraussicht nach mit dauerhaften Gesundheitsschäden zu rechnen ist.

Wird dies bestätigt, prüft der Unfallversicherer das Gutachten und zahlt die vertraglich vereinbarte Invaliditätssumme und ggf. weitere vertraglich vereinbarte Leistungen entsprechend dem vom Gutachter festgestellten Invaliditätsgrad.

Häufig wird eine sogenannte Nachbemessungsfrist vertraglich vereinbart, die 3 Jahre nach dem Unfall endet und innerhalb derer der Versicherer, aber auch der Versicherungsnehmer, eine Neubemessung verlangen kann, wenn diese angezeigt ist. Wird die Neubewertungsfrist nicht eingehalten, wird die Angelegenheit mit der bereits vom Versicherer geleisteten Invaliditätssumme abgegolten.

Wenn sich der Gesundheitszustand nach Ablauf dieser 3 Jahre verbessert, kann der Unfallversicherer bei Abschluss der Angelegenheit keine Rückforderungen stellen. Verschlechtert sich hingegen der Gesundheitszustand nach Ablauf dieser Frist, kann der Versicherungsnehmer auch keine weiteren Leistungen beanspruchen.

Wann die Unfallversicherung bei einem Knochenbruch nicht zahlt

Viele Versicherungsnehmer sind sich nicht sicher, wann ein Unfall wirklich ein Unfall ist. Viele fragen sich, was die Unfallversicherung im Falle eines Knochenbruchs oder eines Sturzes zahlt. Die Antwort lautet in vielen Fällen: gar nichts. Das ist dann der Fall, wenn Knochenbrüche und Verletzungen (in der Regel) vollständig ausheilen werden. Es ist also mit keiner dauerhaften Beeinträchtigung zu rechnen. Die Unfallversicherung deckt auch keine inneren Verletzungen oder Schäden an Organen ab, die nicht durch äußere Faktoren verursacht wurden. In solchen Fällen greifen stattdessen in der Regel die Krankenversicherung und möglicherweise auch die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wie viel zahlt die Unfallversicherung im Falle eines Knochenbruchs?

Da ein Knochenbruch in den meisten Fällen innerhalb weniger Wochen vollständig ausheilt, werden in der Regel keine Leistungen gezahlt. Wenn Sie aufgrund einer komplizierten Fraktur, die durch einen Unfall verursacht wurde, länger im Krankenhaus bleiben müssen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Krankenhaustagegeld. Darüber hinaus gewähren einige Versicherer eine zusätzliche, kostenpflichtige Leistung: das so genannte Gipsgeld, auch Schmerzensgeld genannt. Bei einem unfallbedingten Knochenbruch, der ambulant oder teilstationär behandelt wird, erhalten Sie einen einmaligen Betrag als finanzielle Entschädigung.

Ist eine Unfallversicherung also überhaupt sinnvoll?

Diese Frage muss individuell beantwortet werden. In jedem Fall sollte der interessierte Verbraucher eine ausführliche und vor allem individuelle Beratung erhalten, damit er abwägen kann, ob eine solche Unfallversicherung für ihn, seine Familie und seine Angehörigen sinnvoll ist oder nicht und vor allem zu welchem Preis dies möglich ist.

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