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Forscher veröffentlichen Leitlinien für ein übersichtlicheres verwaltungsrechtliches Regelwerk der Europäischen Union

Freiburg – Mehr Ordnung im Recht: Das internationale Forschungsnetzwerk ReNEUAL (Research Network on EU Administrative Law) hat Leitlinien veröffentlicht, die es ermöglichen, das Verwaltungsrecht der Europäischen Union (EU) erheblich zu vereinfachen. Die Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Jens-Peter Schneider von der Universität Freiburg, Prof. Dr. Herwig Hofmann von der Universität Luxemburg und Prof. Dr. Jacques Ziller von der Universität Pavia/Italien haben das Vorhaben koordiniert. Die bisherige Resonanz auf die Ergebnisse sei außerordentlich positiv, berichtet Schneider: „Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments plant noch in diesem Jahr eine Anhörung zu dem Entwurf, und die Europäische Bürgerbeauftragte wird die Regeln unter anderem durch eine Interseite zum Thema unterstützen.“

Quelle: Albert-Ludwigs-Universität
Quelle: Albert-Ludwigs-Universität

Ausgangspunkt des Forschungsvorhabens war die historisch gewachsene Unübersichtlichkeit im Verwaltungsrecht der EU. Für dessen Richtlinien sind, je nach Lebens- und Regelungsbereich, unterschiedliche Gremien zuständig: Generaldirektionen der Europäischen Kommission, Ausschüsse des Europäischen Parlaments oder wechselnde Zusammensetzungen des Ministerrats als Vertretung der Mitgliedstaaten. Außerdem muss das Verwaltungsrecht der Europäischen Union die nationalen Rechtsnormen der 28 Mitgliedstaaten zusammenspielen, die teilweise stark voneinander abweichen. Dies führt dazu, dass in den einzelnen Sektoren für identische oder ähnliche Rechtsfragen bisweilen unterschiedliche Regelungen, aber auch Regelungslücken im Verwaltungsrecht bestehen – zum Beispiel bei Richtlinien zum Informationsaustausch zwischen Behörden oder zum Anhörungsrecht für Betroffene. Der Ansatz von ReNEUAL soll nun Abhilfe schaffen. Dafür haben die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zunächst die allgemeinen Rechtsprinzipien, die den sektorspezifischen Regeln zugrunde liegen, herausgearbeitet. Auf deren Basis haben sie gleiche Regeln für gleiche Verfahrensweisen vorgeschlagen. Diese Leitlinien sind so formuliert, dass sie auf möglichst viele Gebiete anwendbar sind und mit den wichtigsten nationalen Rechtsordnungen harmonieren. „Wenn es gelingt, das Europäische Verwaltungsrecht auf diesem Weg zu vereinfachen, ist dies für eine rechtsstaatliche, demokratische und transparente Verwaltung der Europäischen Union ein großer Gewinn“, sagt Schneider. „Die Rechte und Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden werden damit viel deutlicher sichtbar.“

Quelle: Albert-Ludwigs-Universität

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Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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