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Baufinanzierung eines Mehrgenerationenhauses

Hamburg – Wenn drei Generationen unter ein Dach ziehen, bringt das nicht nur im Alltag Vorteile mit sich. Wer geschickt agiert, sichert sich mit dem Modell Mehrgenerationenhaus attraktive Steuervorteile. Hintergrund: Kinder kaufen die Immobilie und vermieten an die Eltern deren künftigen Alterssitz. „Durch das Mietverhältnis können große Teile der Anschaffungs- und Renovierungskosten abgesetzt werden, so sparen beide Parteien Geld”, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24 (https://www.baufi24.de/).

Mehrgenerationenhäuser haben einen großen Vorteil: die Generationen helfen sich gegenseitig im Haushalt, bei der Kinderbetreuung oder unterstützen sich in Krankheitsfällen. Bei dem Vermietermodell müssen Käufer zwar Steuern auf ihre Mieteinnahmen zahlen. Im Gegenzug sind aber alle Aufwendungen, die mit dem Erwerb und der Instandhaltung der vermieteten Wohnung in Zusammenhang stehen, als Werbungskosten abzugsfähig. Zu den Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können, gehören beispielsweise die Kreditzinsen für die Finanzierung der elterlichen Wohnung, Kosten für die Renovierung, die Betriebskosten sowie die Abschreibung des Objekts. Je nach Objekt und Alter der Immobilie können Käufer in der Regel 2 bis 2,5 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudeanteils pro Jahr abschreiben.

Zwei wichtige Voraussetzungen müssen Interessierte erfüllen, um das Modell richtig umzusetzen. Zum einen muss der Wille da sein, auf lange Zeit Gewinne erzielen zu wollen und zum anderen sollte das Mietverhältnis so gestaltet sein, wie es unter Fremden üblich ist. Folglich muss eine schriftliche offizielle Mietvereinbarung unterschrieben werden. Außerdem sollten Großeltern die Miete auf das Konto ihrer Kinder überweisen, anstatt sie bar zu entrichten. Auch eine offizielle Betriebskostenabrechnung sowie eine genaue Aufschlüsselung der Renovierungskosten sind notwendig. Am einfachsten wird es, wenn beide Wohnungen als komplett voneinander getrennte Objekte gesehen und behandelt werden.

Die Alternative zum Vermietungsmodell ist, dass beide Generationen die eigene Haushälfte kaufen. Dies hat zur Folge, dass steuerlich nicht so viel abgeschrieben werden kann. Denn als Eigenheimbesitzer dürfen die Parteien der Finanzbehörde für Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen gerade mal 20 Prozent des Handwerkerlohns abschreiben. „Zudem akzeptiert der Fiskus nur das Honorar für die Arbeitsleistung und Materialkosten bleiben zum Beispiel komplett aus”, erklärt Scharfenorth. Wie monatliche Raten aus Zins, Tilgung und Sondertilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen ausfallen, ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner (https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.

Quelle: Baufi24

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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