Aktuell

Immobilienrechtler verteidigt geplantes Investitionsschutzgesetz

Der Immobilienrechtler Carsten Loll verteidigt das von der Bundesregierung geplante Investitionsschutzgesetz angesichts der Vergesellschaftungspläne in Berlin gegen Kritik und räumt ihm gute Chancen ein. „Weil die Regierung jetzt klare Regeln formuliert, unter denen eine Vergesellschaftung möglich ist – was ihr erlaubt ist“, sagte der Anwalt der Kanzlei Latham & Watkins dem „Handelsblatt“.

Die Linken-Politikerin Elif Eralp, die Regierende Bürgermeisterin in der Hauptstadt werden kann, nannte das Vorgehen des CSU-Politikers Dobrindt am Montag dagegen verfassungswidrig. Der Bund steht nach Einschätzung des Immobilienrechtlers tatsächlich vor einem juristischen Balanceakt. „Schließlich gibt es Artikel 15 des Grundgesetzes, auch wenn er bisher noch nie zum Einsatz kam“, sagte er. „Er lässt sich nicht einfach streichen.“

Nach den bislang bekannten Eckpunkten sollen betroffene Eigentümer ausschließlich zum vollen Verkehrswert ihrer Immobilien entschädigt werden. Zudem sollen die Entschädigungen unmittelbar und in Geld erfolgen. Als weitere Voraussetzung soll eine „zwingende Notwendigkeit“ der Vergesellschaftung nachgewiesen werden müssen. Vor allem die vorgesehenen Entschädigungsregeln könnten das Vorhaben der sich anbahnenden rot-rot-grünen Landesregierung erheblich erschweren, sagte Loll.

In Berlin sollen nach den Plänen rund 160.000 Wohnungen großer privater Wohnungskonzerne in öffentliches Eigentum überführt werden. Loll sieht dabei für die Vergesellschaftungspläne rechtliche Schwierigkeiten. So müsse aus seiner Sicht auch bei einer Vergesellschaftung geprüft werden, ob das Vorhaben verhältnismäßig sei und ob mildere Mittel zur Lösung der Wohnungsprobleme zur Verfügung stünden. Da das Berliner Vergesellschaftungsgesetz erst 2029 in Kraft treten soll, könnte der Streit nach Einschätzung des Anwalts noch Jahre andauern.

Foto: Hausfassade (Archiv) / Bild: via dts Nachrichtenagentur

ARKM.marketing
     


Zeige mehr
     


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.