Politik

Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terror: Fußfessel, IP-Speicherung und Mindeststrafe für Messerangriffe

Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen neuen Zehn-Punkte-Plan zum Schutz vor islamistischem Terrorismus vorgestellt. Er soll am Mittwoch im Bundeskabinett in Eckpunkten beschlossen werden, kündigten die Minister an.

Kampf gegen den Islamistischen Terror in Deutschland

Es gehe unter anderem darum, dass man eine stärkere Überwachung gegenüber Gefährdern ermögliche, sagte Dobrindt. „Diese stärkere Überwachung gegenüber Gefährdern drückt sich auch aus durch eine verstärkte Anwendung der Fußfessel.“ Zudem wolle man eine stärkere Überwachung im Bereich der Daten erreichen. „Das heißt: besserer Schutz durch IP-Adressenspeicherung und der Sicherung von Verbindungsdaten zur Gefahrenabwehr, nicht nur bei den Bundesbehörden, sondern zukünftig auch bei den Länderbehörden.“

Darüber hinaus werde man den Angriff mit Messern hochstufen. „Messerangriff wird zukünftig mit einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe geahndet werden und zum Verbrechen hochgestuft“, sagte Dobrindt. Diese Hochstufung sei dringend notwendig und stärke auch die Gefahrenabwehr des Strafrechtes.

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Hubig ergänzte, dass man auch im Bereich der Prävention Maßnahmen plane. So werde man zum Beispiel punktuell nochmal nachschärfen beim Verbreiten von Propagandamitteln für den Islamischen Staat. „Bislang herrscht hier immer wieder Unklarheit und deshalb werden wir den Straftatbestand ausweiten, der das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen unter Strafe stellt.“ Zudem werde man einen neuen Straftatbestand für Menschen schaffen, die für terroristische Zwecke Spenden sammeln.

Weitere Änderungen beim Jugendstrafrecht sind ebenfalls Teil des Pakets. „Jugendstrafrecht ist keine Kuscheljustiz, auch wenn manchmal in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht. Und trotzdem, obwohl es keine Kuscheljustiz ist, brauchen wir Anpassungen für verschiedene Fälle.“ So sollen Gerichte, die Heranwachsende nach Jugendstrafrecht beurteilen wollen, künftig im Urteil in jedem Falle ausdrücklich begründen müssen, warum sie Jugendstrafrecht in diesem Fall anwenden. Darüber hinaus sollen auch Programme zur Extremismusprävention stärker gefördert werden.

Foto: Tatort nach Todesfahrt beim CSD (Archiv) / Bild: via dts Nachrichtenagentur

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