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Steuern richtig machen: So lassen sich Strafen vermeiden

Steuern zu hinterziehen kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe mit sich bringen – bis zu 10 Jahre sind möglich. Daher haben viele Unternehmer Angst und Bedenken, wenn es um das Thema Steuern geht. Wichtige Tipps rund um Steuern gibt dieser Artikel. So können Unternehmer Fehler vermeiden!

Steuerhinterziehung: So lässt sie sich vermeiden

Viele gehen davon aus, dass Steuerhinterziehung immer mit einem vorsätzlichen Handeln zu tun hat. Allerdings gibt es auch einige Fälle, in denen es aus Versehen zu einer Steuerhinterziehung kommt. Das passiert zum Beispiel dann, wenn Angaben unvollständig oder fehlerhaft waren. Ein Fehler kann Unternehmen teuer zu stehen kommen.

Wenn Unternehmen in so einer Situation sind, empfiehlt es sich, einen Steuerstrafrecht Anwalt Berlin hinzuzuziehen. Dieser kann bei einer versehentlichen Steuerhinterziehung helfen. Wichtig ist außerdem, dass man Fehler, die einem auffallen, sofort berichtigt. Immerhin gilt bei den Steuern eine Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO. Ein ordentliches und fehlerfreies Arbeiten ist hier somit essenziell.

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Übrigens: Eine Steuerhinterziehung liegt nicht vor, wenn man von einem Irrtum oder Versehen seitens des Finanzamtes profitiert. Dies kann jedoch im Zweifelsfall auch ein Anwalt klären.

Steuern machen: Allgemeine Tipps für Unternehmer

Während Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit sind und daher keine Gewerbesteuererklärung abgeben müssen, gibt es für viele andere Unternehmer andere Regeln. Einzelunternehmer sowie Personengesellschaften müssen ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 Euro Gewerbesteuer abführen. Übrigens: Bis 24.500 Euro spricht man von einem Kleingewerbe, da dies dem Freibetrag entspricht.

Für gewöhnlich erhalten Unternehmen vom Finanzamt eine Information darüber, was benötigt wird. Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften, welche nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, wird lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung – abgekürzt: EÜR – benötigt. Kapitalgesellschaften sowie Kommanditgesellschaften gelten hingegen als juristische Personen und müssen eine sogenannte Körperschaftsteuererklärung abgeben.

Eines ist allerdings bei allen Unternehmen – bis auf Kleinunternehmen – gleich: Die Umsatzsteuererklärung muss abgegeben werden. Wer außerdem nicht gerade als Freiberufler tätig ist, muss die Gewerbesteuer abführen. Sind Mitarbeiter beschäftigt, kommt noch die Lohnsteuer hinzu.

Wer sich unsicher ist, wie das mit den Steuern eigentlich funktioniert, sollte sich eingehend informieren oder an einen Steuerberater wenden. Dieser kann Fragen beantworten und sogar die Erstellung einer Steuererklärung für Unternehmen übernehmen. Auf diese Weise geht man auf Nummer sicher und verhindert, dass Fehler passieren, die teuer werden können.

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2 Kommentare

  1. Die Schule bringt einem nichts über Steuern bei! Ich wusste nicht, dass es bei Firmen einen Freibetrag von 24500 Euro gibt. Gibt es einen Unterschied zwischen einem Steuerberater für Privatpersonen und einem für Unternehmen?

  2. Da ich dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuer machen muss, ist dieser Beitrag sehr hilfreich. Es ist interessant zu sehen, wie man durch eine sorgfältige Steuerplanung und -dokumentation auf der sicheren Seite bleiben kann. Ich werde sicherlich einige der Tipps aus dem Artikel berücksichtigen, um meine steuerlichen Angelegenheiten ordnungsgemäß zu erledigen.

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