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Rentenversicherung nachbessern und Steuervorteile sichern

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Henstedt-Ulzburg. Wer ab 2005 eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat, sollte bis Ende Juni des laufenden Jahres eine Nachbesserung vornehmen lassen. Mit deren Hilfe lassen sich später Steuern sparen, worauf der Bund der Versicherten hinweist. Denn die Police muss entweder einen garantierten Rentenbetrag präzise nennen, einen konkret bezifferten Rentenfaktor ausweisen oder «hinreichend konkrete» Berechnungsgrundlagen vorsehen, damit eine Einmalzahlung später steuerbegünstigt ist.

Versicherte, die ihre Policen entsprechend korrigiert haben, müssen unter bestimmten weiteren Voraussetzungen den Ertrag später nur zur Hälfte versteuern. Weiter teilte der Bund der Versicherten mit, dass das Bundesfinanzministerium die Steuerbegünstigung von dieser Nachbesserung abhängig macht.

Allerdings haben Verbraucher keinen Anspruch auf die Änderung, da nur der ursprünglich geschlossene Vertrag gültig sei. Die Verbraucher müssen also darauf setzen, dass die Gesellschaften kooperativ sind.

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