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Rechtstipp: Versicherung über Einlagerung in Garage informieren

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Coburg. Nicht immer fällt die Trennung von liebgewonnen Habseligkeiten leicht. Doch wer zur Aufbewahrung seiner Besitztümer auch die Garage nutzt, sollte Vorsicht walten lassen, rät die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung. Denn bei einem Einbruch sind die dort verwahrten Gegenstände nicht immer automatisch durch die Hausratversicherung geschützt.

Dabei verweist die Versicherung auf einen entsprechenden Fall. Dabei waren einem Mann aus seiner Garage Go-Karts gestohlen worden. Sein Hausratversicherer weigerte sich jedoch, den Schaden zu ersetzen. Für die Schutzgewährung sei ein Minimum an Überwachungs- und Beobachtungsmöglichkeiten vorauszusetzen. Davon könne im vorliegenden Fall jedoch nicht ausgegangen werde, da die Garage fünf Kilometer vom Haus des Geschädigten entfernt liege.

Der Mann klagte dagegen. Doch das Landgericht Coburg gab der Versicherung Recht. Es hätte hier einer zusätzlichen Vereinbarung bedurft, um die dort befindlichen Wertgegenstände mit abzusichern, urteilten die Richter.

(AZ: 23 O 369/09)

ddp.djn/jwu/rab

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