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Ratgeber für den Vorsorgefall: Wenn Tränen trocknen

Niederkassel – Michael Schumacher und andere Schicksale zeigen: Hilfloses Siechtum oder vorzeitiges Ableben kommen bisweilen schneller als erwartet. Haben die Angehörigen dann keinen Notfallordner mit den wichtigsten Unterlagen zur Hand, stürzen sie schnell mit ins Unglück.

Was viele nicht wissen: Selbst Ehepartner oder Eltern volljähriger Kinder sind rechtlich nicht befugt, Entscheidungen für den Betroffenen zu fällen, wenn dieser dazu nicht mehr in der Lage ist.

Quelle: Pressways PR
Quelle: Pressways PR

Die Folgen können gravierend sein. Schon am ersten Tag geht es los: Wurde dem Ehepartner zuvor keine Vollmacht für das Konto erteilt, so muss dieser die laufenden Ausgaben anderweitig bestreiten. Keine Bank gestattet den Zugriff. Passiert der Unfall im Ausland, sind die Angehörigen oftmals nicht einmal befugt, den Rücktransport zu veranlassen. Und zahlt die Unfallversicherung, so bleibt die Summe doch gesperrt: Nur Einzelausgaben sind möglich, wenn jeweils ein Antrag bei Gericht eingereicht und als begründet akzeptiert wird. Dass der von Amts wegen eingesetzte Vormund für seine Tätigkeit aus dem Vermögen des Betroffenen entlohnt wird, verbittert die Angehörigen umso mehr. Das teure Abo kündigen? Der Mieter zahlt nicht mehr? Die eigene Firma weiterführen? Und schließlich: Das Abschalten lebenserhaltener Geräte, weil keine Aussicht auf Genesung besteht? Auch der nächste Angehörige darf hier nicht entscheiden! Für viele eine Horrorvorstellung und allseitige Belastung, die Jahre andauern kann.

ELTERN UND EHEPARTNER OHNE BEFUGNIS

„Hier besteht akuter Handlungsbedarf“, meinen nicht nur versierte Berater wie Hans Walter Schäfer, wenn sie auf die gesetzliche Regelung hinweisen. Selbst das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz rät, für Unfall-, Krankheits- und Altersfolgen rechtzeitig Vorsorge zu treffen. „Wir organisieren täglich unser Leben, aber nicht unser Ableben“, sagt Schäfer. „Kommt das Leid, herrscht das Chaos“.

Vollmachten sind das Mittel zum Zweck, aber nicht allein: Viele Unterlagen müssen beim Eintritt des Ernstfalls einfach schnell zur Hand sein. Beispiel Versicherungen: Üblich ist die Vertragsklausel, dass der Versicherungsfall unverzüglich zu melden ist, damit der teuer erkaufte Anspruch nicht verfällt. Doch welche Versicherungen bestehen überhaupt noch? Wo sind die Unterlagen? Und überhaupt: Wer muss bei einem Notfall in welcher Zeit was erledigen?

Einen Notfallordner anzulegen, der alle wichtigen Unterlagen sowie einen Ablaufplan enthält, gilt als wichtigste Maßnahme, um die Notfallsituation für sich, die Angehörigen und das eigene Vermögen bestmöglich zu organisieren. Vor allem aber selbstbestimmt zu regeln, denn ansonsten übernimmt das zuständige Amtsgericht und entscheidet mit einem bestellten Vormund sogar noch die kleinsten rechtlich relevanten Angelegenheiten. Zwar wird dabei auf den vermeintlichen Willen des Betroffenen abgestellt und entsprechend geurteilt. Doch die Praxis zeigt, wie fehlbar das Unterfangen ist.

NOTFALLORDNER MIT VERFÜGUNGEN

Zu diesem wichtigen Thema gibt es allerhand juristisch basierte Literatur. Doch keinen umfassenden Leitfaden, wie konkret vorzugehen ist, welche Dokumente vorhanden sein müssen und wie ein bewährter Notfallordner eigentlich im Detail auszusehen hat. Anlass genug für den Vorsorgefachmann Hans Walter Schäfer, einen solchen zu erstellen und als Schritt-für-Schritt-Anleitung allen Interessierten zur Verfügung zu stellen (mehr dazu: www.wenn-traenen-trocknen.de).

Ganz ohne Hilfestellung wird es schwierig: Wer weiss schon beispielsweise, dass eine daheim selbst verfasste Bankvollmacht für den Ehepartner kaum akzeptiert wird – jede Bank hat nämlich eigene rechtsverbindliche Vollmachtsformulare, denen allein sie sich verpflichtet fühlt. Schon die folgende unvollständige Auflistung der erforderlichen Unterlagen zeigt, an was alles zu denken ist: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Bankvollmacht, Postvollmacht und Testament wollen vollständig und rechtsgültig verfasst sein. Vordrucke stellt zum Teil der Staat bereit (www.bmj.de). Bleibt noch die Frage, wo die Unterlagen sicher gelagert werden. Wenig bekannt ist das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de), das im gesetzlichen Auftrag die Verwahrung übernimmt. Immerhin vertrauen bereits über zwei Millionen Bundesbürger ihre ausgefüllten Vorsorgepapiere dem Register an. Doch die vergleichsweise kleine Zahl lässt vermuten: Die meisten Deutschen dürften noch keine Vorsorge getroffen haben. Bei einem Schicksalsschlag würden sie ihre eigene Familien doppelt hart treffen.

Quelle: Pressways PR

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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