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Polizei kann Fahrt durch Umweltzone trotz roter Plakette anweisen
Stuttgart (dapd). Mit einer roten Plakette an der Windschutzscheibe ist üblicherweise die Fahrt am Beginn einer Umweltzone zu Ende, will man nicht ein Bußgeld riskieren. Auf eine Ausnahmeregelung weist der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hin. Folge der Fahrer einer speziellen polizeilichen Anweisung, gelte das Einfahrtsverbot in die Umweltzone nicht mehr. In diesem Fall seien Fahrten durch Umweltzonen selbst mit unzureichender Plakette erlaubt.
Der Grund für die Anweisung der Polizei könne beispielsweise in einer Vollsperrung liegen, erläutert der Autoclub. Eine sich darauf beziehende Weisung des Polizeibeamten sei immer zu befolgen. Sie habe Vorrang vor allen anderen Anordnungen etwa in Form von Verkehrszeichen und sonstigen Regeln.
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