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Hauseigentümer haften bei mangelhafter Schneeräumung

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Bonn (dapd). Auch wenn sie die Räum- und Streupflicht an Mieter oder Dienstleister übertragen, sind Haus- und Wohnungseigentümer für sichere Wege auf und vor ihrem Grundstück verantwortlich. Darauf weist der Verbraucherschutzverein „wohnen im eigentum“ hin. Schilder wie „Privatweg, Betreten verboten“ schützen danach nicht vor Haftung.

Für die angrenzenden Gehwege sind eigentlich die Gemeinden zuständig. Sie geben diese Verpflichtung aber meist an die Eigentümer weiter. In der kommunalen Satzung ist festgelegt, wann und wie zu räumen ist.

In den meisten Gemeinden droht bei Verletzung der Vorschriften für die Eigentümer ein Bußgeld. Kommt jemand zu Schaden, weil die Regeln nicht beachtet wurden, sind die Eigentümer schadenersatzpflichtig. Räumen die Eigentümer nicht selbst bei Schnee und Glätte, müssen sie zumindest regelmäßig kontrollieren, ob der Winterdienst ordentlich ausgeführt wird. Wenn nicht, müssen sie für Abhilfe sorgen.

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