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Eiszapfen – die spitze Gefahr

Überall herrschen derzeit frostige Temperaturen. Sobald es aber tagsüber wieder etwas wärmer wird, können an vielen Dachrinnen Eiszapfen wachsen und Gehwege zu einem richtig gefährlichen Pflaster machen. Das eisige Naturereignis ist zwar malerisch anzusehen, kann jedoch erhebliche Schäden an Passanten oder auch an darunter geparkten Autos bewirken, wenn die Eiszapfen sich bei einsetzendem Tauwetter lösen und herunter fallen. Darauf weist jetzt Haus & Grund Hessen mit dem Landesverbandsgeschäftsführer Younes Frank Ehrhardt hin:

„Wer an seinem Haus Gefahren durch Eiszapfenbildung feststellt, sollte unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen treffen. Dabei ist es natürlich an einem Wochenende nahezu unmöglich auf die Schnelle einen Dachdecker zu finden, der die Eiszapfen abschlägt. Auf jeden Fall aber sollten Warnhinweise aufgestellt oder der gefährdete Bereich abgesperrt werden, damit nichts Schlimmes passiert. Die vorgenommenen Schutzmaßnahmen sollten durch Zeugen belegt oder durch entsprechende Fotos dokumentiert werden. Wer keinerlei Vorkehrungen getroffen hat, muss im schlimmsten Fall sogar damit rechnen, dass seine eigene Hauseigentümer- Haftpflichtversicherung, die eingetretene Schäden zunächst reguliert hat, ihn wegen Obliegenheitsverletzung in Regress nimmt und er letztlich doch für alles selbst aufkommen muss.“

Quelle: HoliHo/ pixabay.com

Diese Gefahr im Winter sei nicht zu unterschätzen, so Ehrhardt weiter, denn so ein spitzer Zapfen könne Schäden anrichten ähnlich wie beim Einschlag eines Geschosses. Dann stelle sich sofort die Frage nach der Verantwortlichkeit. Als Anspruchsgegner werde üblicherweise der Hauseigentümer von Geschädigten in die Pflicht genommen. Der sei aber nicht immer der Schuldige, wie oft vermutet werde.

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Der Experte: „Natürlich müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, damit kein Unglück geschieht. Wenn erkennbar Gefahr von oben droht, empfiehlt sich zumindest die Aufstellung von Warnschildern. In besonders gefährdeten Bereichen sind sogar Absperrungen erforderlich“. Die zuständige Verwaltungsbehörde, üblicherweise das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, könne sogar durch Polizeiverfügung Sicherungsmaßnahmen bis hin zur Beseitigung der Eiszapfen, notfalls im Wege der Ersatzvornahme durch die Feuerwehr anordnen. Ein Verstoß werde dann, abgesehen von der zusätzlichen zivilrechtlichen Haftung gegenüber dem Geschädigten, möglicherweise richtig teuer.

Quelle: Haus & Grund Hessen

Veröffentlicht von:

Annalena Rüsche
Annalena Rüsche
Annalena Rüsche befindet sich aktuell in der Vorbereitung zum Studium. Sie absolviert in unserer Redaktion ihr Jahrespraktikum. Im Anschluss will Sie "Medienmanagement" studieren. In unserer Redaktion ist sie aktuell für den Newsdesk zuständig und hält Ausblick nach aktuellen und für unsere Leser wertvollen Informationen. Sie ist unter redaktion@mittelstand-nachrichten.de direkt erreichbar.

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