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Doppelverbeitragung auf der Agenda des Bundestages

Überblick über die aktuellen Entwicklungen

Die Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Bezieher von Betriebsrenten steht schon länger in der Diskussion. Nun erläuterten im Rahmen einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 27.01.2016 Experten des Sozialrechts ihre Ansichten zur Doppelverbeitragung von Krankenversicherungsbeiträgen bei Direktversicherungen und Versorgungsbezügen. Einen Überblick über die Hintergründe und aktuellen Entwicklungen gibt Dr. Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer der Longial.

Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem Antrag vom 14.10.2015, dass Krankenversicherungsbeiträge bei Direktversicherungen und Versorgungsbezügen nur einmal erhoben werden dürfen: Entweder im Rahmen der Ansparphase oder der Leistungsphase. Darüber hinaus soll eine solidarische Gesundheitsversicherung eingeführt werden, die Bürgerinnen- und Bürgerversicherung. Im Deutschen Bundestag erfolgte bereits am 6.11.2015 eine parlamentarische Aussprache (Plenarprotokoll 18/134; S. 13127B – 13133A). Die Redner der Fraktionen kritisierten mehrheitlich, dass der Antrag der Linken Aspekte anspricht, die allein mit den Mitteln des Krankenversicherungsrechts nicht geändert werden können. Der Antrag spreche die betriebliche Altersversorgung (bAV) als Ganzes an und müsse folglich auch in diesem Umfeld besprochen werden. Über die bAV wird allerdings bereits in einer Arbeitsgruppe unter der Führung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter dem Thema „Stärkung der betrieblichen Altersversorgung“ diskutiert. Deren Ergebnis sei abzuwarten.

Die Meinung der Experten

Bei einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 27.01.2016 empfahlen mehrere Sachverständige, wie zum Beispiel die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) oder die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), die Doppelverbeitragung für Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zu vermeiden. Die geforderte Abschaffung sei problematisch, da die Maßnahme einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erforderlich mache und die Umsetzung wegen der großen zurückliegenden Zeiträume schwierig wäre – so die Meinung von BDA, dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), des stellvertretenden Vorsitzenden des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Eberhard Wille, des GKV-Spitzenverbands sowie des Sachverständigen Prof. Dr. Klaus Jacobs. Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD), der DGB und der Sachverständige Prof. Dr. Hansjoachim Bieback schlugen vor, die Belastung durch eine Halbierung des Beitragssatzes zu mindern.

Widerspruch zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz?

Damit rückt man ab von Anpassungen, die ab 2004 im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes eingeführt wurden. „Durch dieses Gesetz wurde veranlasst, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Rentner statt des halben den vollen Beitragssatz auf ihre laufenden Versorgungsbezüge und Kapitalzahlungen entrichten müssen. Der Gesetzgeber reagierte damit auf eine vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Ungleichbehandlung von pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern“, fasst Dr. Paulgerd Kolvenbach, Geschäftsführer der Longial, zusammen. Zeitgleich erzielte man durch die Beiträge aus den Versorgungsbezügen weitere Einnahmen für die Gesetzliche Krankenversicherung. Diesen Effekt würde man nun zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung umkehren.

Doppelverbeitragung nur erster Schritt

Die Experten wiesen bei der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss darauf hin, dass der Antrag der Fraktion Die Linke nur einen kleinen Ausschnitt an Ungleichheiten im System der Beitragsregularien der Gesetzlichen Krankenkasse erfasse. Es bestehe Bedarf nach einer grundlegenden Reform, auch im Hinblick auf eine verstärkte Alterssicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. So existiere eine beitragsrechtliche Ungleichbehandlung bereits innerhalb der einzelnen Durchführungswege der bAV. Sie wurde verursacht durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23.7.2014, welches befand, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 1660/08) zur Beitragspflicht bei privat fortgeführten Direktversicherungen nicht auf Pensionskassen übertragen werden kann. So werden Leistungen, die der Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer nach seinem Ausscheiden aus dem Betrieb privat zahlt, wie Bezüge aus einem privaten Versicherungsvertrag behandelt und sind somit bei Direktversicherungen nicht beitragspflichtig. In gleicher Konstellation werden auf Leistungen aus einer Pensionskasse Krankenversicherungsbeiträge erhoben. Eine dagegen eingereichte Verfassungsbeschwerde liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. „Diese Konstellation verdeutlicht ebenfalls die Problematik der unterschiedlichen beitragsrechtlichen Behandlung zwischen Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung und einem privaten Versicherungsvertrag“, meint Paulgerd Kolvenbach.

Weitere Forderung: Bürgerversicherung

Die Forderung nach Einführung einer Bürgerversicherung fand bei vielen der geladenen Experten Anklang – wurde jedoch auf Grund der Komplexität im Hinblick auf die nur einstündige Anhörung nicht von allen beurteilt. Der Zuspruch bei den Rednern der Fraktionen im Deutschen Bundestag war eher verhalten. Lediglich einzelne Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD hielten diesen Weg für zukunftsweisend.

Fazit

Inwieweit der Gesetzgeber die aufgezeigten Ungleichgewichte harmonisieren möchte, bleibt abzuwarten. Aufgrund der eher ablehnenden Haltung der Redner der Anhörung im Vorfeld ist damit zu rechnen, dass der Ausschuss auch nach der Expertenanhörung empfehlen wird, den Antrag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abzulehnen. Auch nach Auffassung der Longial hilft der Antrag der Linken nur teilweise, die bestehenden sozialversicherungsrechtlichen Ungleichbehandlungen zu beseitigen: „Die Abschaffung der Doppelverbeitragung entlastet nur einen Teil der Verpflichteten und sollte besser in einen Gesamtkomplex zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung eingebettet werden“, kommentiert der Longial-Experte.

Quelle: Longial GmbH

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