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Bundestag verbietet alle ungedeckten Leerverkäufe

Berlin. Eine besondere Form von riskanten Börsenwetten wird verboten. Der Bundestag beschloss am Freitag mit den Stimmen der Koalition ein Verbot aller sogenannter ungedeckter Leerverkäufe. Dabei verkaufen Anleger Papiere, die sich nicht in ihrem Besitz befinden und die sie nicht vorher geliehen haben. Zudem haben Anleger die Möglichkeit, auf sinkende Kurse zu wetten. Damit können starke Abwärtsbewegungen an den Finanzmärkten ausgelöst werden. Im Mai hatte Deutschland erstmals dieses Marktsegment reguliert und international Kritik geerntet.

Das Gesetz ist eine Reaktion auf die Turbulenzen an den Finanzmärkten und die Euro-Krise, für die nicht zuletzt Spekulanten verantwortlich gemacht werden. Mit dem Gesetz werden nicht nur ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen aus dem Bereich der Eurozone verboten, sondern auch der Abschluss von ungedeckten Kreditausfallversicherungen auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten, sogenannte Credit Default Swaps (CDS).

Eine ursprünglich geplante Ermächtigung für das Bundesfinanzministerium, bestimmte schädliche Finanzinstrumente per Verordnung verbieten zu können, wurde in den Ausschussberatungen aus dem Gesetz gestrichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll Finanzinstrumente längstens für ein Jahr verbieten können. Sollte eine Verlängerung notwendig werden, muss der Bundestag eingeschaltet werden.

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Was sind Leerverkäufe?

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