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Arbeitsgericht erklärt Kündigung wegen Essensmarke für unwirksam

Reutlingen. Das Arbeitsgericht Reutlingen hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen des unberechtigten Einlösens einer Essensmarke für unwirksam erklärt. Der 35-Jährige habe nicht planmäßig mit der Absicht gehandelt, das Vermögen des Arbeitgebers zu schädigen, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Ausspruch einer Kündigung ohne vorherige Abmahnung sei deswegen nicht rechtens. Gleichwohl stufte das Gericht das Verhalten des Arbeitnehmers als «erhebliche Pflichtverletzung» ein.

Der Sportartikelhersteller Erima hatte dem Sachbearbeiter gekündigt, nachdem dieser das Mittagessen seiner Lebensgefährtin unter Einlösung einer Essensmarke bezahlt hatte, die er sich zuvor von einem Arbeitskollegen erbeten hatte.

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Den Arbeitnehmern des Pfullinger Unternehmens werden monatlich jeweils 15 Wertbons zur Verfügung gestellt, die zum Erhalt eines Essenszuschusses von je 0,80 Euro berechtigen. Die Wertbons werden auf den Namen des jeweiligen Mitarbeiters ausgestellt und enthalten den Hinweis, dass pro Tag nur ein Wertbon eingelöst werden kann und die Bons nicht übertragbar sind.

Erima hatte in der Vorgehensweise des Mitarbeiters einen erheblichen Vertrags- und Vertrauensverstoß gesehen und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für unzumutbar gehalten.

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