Stuttgart (ddp.djn). Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter können sich mit Lohnsteuerfragen jederzeit an das zuständige Finanzamt des Betriebs wenden und eine sogenannte Anrufungsauskunft einholen. Diese vielfach unbekannte gesetzliche Möglichkeit lohnt sich oftmals. Denn sie ist nicht nur kostenlos, sondern beugt Meinungsverschiedenheiten zwischen Firma und Belegschaft vor und schützt Arbeitgeber vor Haftungsrisiken. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin. Die Anfrage ist ohne Formvorschriften und sogar mündlich möglich, das Finanzamt erteilt seine Auskunft dann schriftlich.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (AZ: VI R 54/07) kann der Arbeitgeber gegen die erteilte Auskunft jetzt auch Einspruch einlegen oder vor Gericht klagen, wenn er mit dem Inhalt nicht einverstanden ist. Gegenstand solcher Anfragen sind alle Themen rund um den Lohnsteuerabzug. Dabei kann es sich um unklare Sachverhalte im Hinblick auf eine Person oder die steuerliche Behandlung einzelner Abteilungen wie auch der gesamten Belegschaft handeln. Hat das Finanzamt nun vorab eine günstige Steuerregelung abgenickt, kann sich der Arbeitgeber darauf verlassen und bei der Lohnsteuer entsprechend verfahren. Hilfreich ist die Auskunft auch, wenn sich die Beteiligten anstelle einer Gehaltserhöhung auf Extrazuwendungen verständigen wollen, die pauschal oder gar nicht zu versteuern sind. Hier gibt die eingeholte Antwort Rechtssicherheit.
Lahnstein (ots) - Nach den Aussagen von Rentenexperten ist zirka jeder dritte Rentenbescheid fehlerhaft. Werden diese Fehler nicht erkannt, können auf Grund der langen Bezugszeiten Vermögensschäden in beträchtlicher Höhe entstehen. Mit der Software RENTE-de der RPZ Spezial-Software GmbH aus Lahnstein können GRV-Versicherte ihre Rente berechnen, ihren Rentenbescheid prüfen, ihre Altersrente…
München. Wer sich beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft geben lässt, der muss dafür Gebühren zahlen. Über diese gezahlten Gebühren muss das Finanzamt jedoch keine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellen, wie das Finanzgericht München (AZ: 3 K 3055/07) entschieden hat. Denn das Finanzamt handelt bei Erteilung der beantragten verbindlichen Auskunft auf der…
Sercos International, Anbieter des Sercos® Automatisierungsbusses, bietet im ersten Quartal diesen Jahres vier kostenlose deutsch- und englischsprachige Webinare zur individuellen Weiterbildung an. Dabei geht es nicht nur um Sercos-bezogene Technikthemen sondern auch um Redundanzkonzepte und Visionsysteme.