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Abgefahrene Reifen kosten nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz

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Koblenz. Wer mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, verliert nicht automatisch den Versicherungsschutz bei einem Unfall, wenn der auch mit neuen Reifen nicht zu verhindern gewesen wäre. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (AZ: 10 U 253/08) hervor. In dem Fall war ein Mann mit abgefahrenen Reifen in eine Pfütze gefahren, ins Schleudern gekommen und hatte einen Unfall verursacht.

Die Versicherung wollte nicht zahlen, weil die Reifen abgefahren waren. Allerdings konnte sie sich damit vor Gericht aber nicht durchsetzen. Die Richter hatten nämlich ein Gutachten anfertigen lassen, nach dem der Unfall wegen der Tiefe der Pfütze auch mit neuen Reifen geschehen wäre. Die Versicherung könne aber nur dann die Zahlung verweigern, wenn die abgefahrenen Reifen den Unfall verursacht hätten. Und das sei hier nicht der Fall.

(DDP)

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