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Steuern sparen an Karneval? Vier Tipps für Unternehmer

Närrinnen und Narren ziehen in kunterbunten Kostümen durch die Straßen – alle Jahre wieder findet der Karneval statt und stellt den eintönigen Alltag wieder auf den Kopf. Unternehmer können allerdings auch steuerlich von der Festtagsstimmung profitieren. Wie genau? Das verrät Steuerexperte Paul-Alexander Thies, Geschäftsführer des Online-Buchhaltungstools Billomat und nennt die vier besten Steuertipps zum Karneval.

Tradition gewahrt, Steuern gespart

In Deutschland wird Tradition großgeschrieben. Da versteht es sich fast von selbst, dass gemeinnützige Vereine, die sich der Brauchtumspflege verschrieben haben, vom Staat steuerlich begünstigt werden. Auch der Karneval wird zum deutschen Brauchtum gewertet. Veranstalter von karnevalistischen Events können sich daher über steuerrechtliche Milderungen freuen: Einnahmen, die während einer Veranstaltung erwirtschaftet werden, müssen entweder gar nicht oder nur mit 7 Prozent versteuert werden.

Unterstützung steuerlich absetzen: Streuartikel und Werbegeschenke für den Karneval

Kein Karneval ohne Girlanden, Süßigkeiten und Luftballons! Oftmals sind es aber genau diese kleineren Artikel, die auf das Budget drücken. Hiesige Vereine können aber auf die Unterstützung von Unternehmen setzen. Denn kleine Aufmerksamkeiten (sogenannte Streuartikel) bis zu 10 Euro können problemlos von der Steuer abgesetzt werden. Auch Streuartikel bis zu 35 Euro können steuerlich komplett geltend gemacht werden. Sie zählen als Betriebsausgaben. Hier gilt: Rechnungen aufheben und jedem Posten einen Empfänger zuordnen. Unternehmen profitieren gleich doppelt: Girlanden mit einem coolen Logo machen auch auf die Firma aufmerksam!

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Gemeinsame Brauchtumspflege: Die Karnevals-Betriebsfeier

Die fünfte Jahreszeit gemeinsam im Team zelebrieren und Steuern sparen widerspricht sich? Keineswegs! Die Gesetzgebung erlaubt es Arbeitgebern, Veranstaltungskosten bis zu 110 Euro pro Kopf von der Steuer abzusetzen. Einzige Bedingung: Diese Regelung gilt nur für zwei Veranstaltungen im Jahr, alle weiteren Teamevents werden vollständig versteuert. Wie wäre es da mal mit einer Karnevals-Betriebsfeier zusätzlich zur obligatorischen Weihnachtsfeier? Kostümiert lernt man seine Kollegen schließlich noch mal von einer ganz anderen Seite kennen!

Bescherung im Februar: Karnevalsgeschenke für die Mitarbeiter

Wer seinen Mitarbeitern mit kleinen Faschingsbeigaben eine Freude bereiten will, tut für die Teamdynamik etwas Gutes und muss für die Geschenke nicht einmal Steuern zahlen. Unternehmer können jeden Monat bis zu 44 Euro pro Mitarbeiter ausgeben, ohne dass dafür Steuern erhoben werden. Aber sollten sich Arbeitgeber diesen Nutzen nicht für die Hochzeit oder den Geburtstag eines Angestellten aufheben? Muss nicht sein, denn bei besonderen Anlässen steht Unternehmern pro Mitarbeiter ein Betrag von bis zu 60 Euro zu, der unabhängig von den oben genannten 44 Euro ist.

Fazit: Ein Spaß, der sich lohnt

Der Karneval hat hierzulande eine lange Tradition. Ganz gleich, ob Unternehmen den örtlichen Karnevalsverein mit Werbegeschenken und Streuartikeln unterstützen oder ihren Mitarbeitern eine kleine Überraschung bescheren wollen, eines gilt immer: Wer einige Steuer-Tipps beherzigt, kann zwischen Rosenmontag und Aschermittwoch sogar Geld sparen!

Paul-Alexander Thies – Geschäftsführer von Billomat, Startup-Experte, Vollblut-Onliner

Ganz gleich ob Gründer, Startup oder Freelancer, als Geschäftsführer des webbasierten Rechnungsprogramms Billomat möchte Paul-Alexander Thies das Thema Buchhaltung so einfach wie möglich gestalten. Mit seiner Leidenschaft für strategische Unternehmens- und Produktentwicklung gründete Thies bereits während seines Studiums ein Unternehmen. Heute blickt der Vollblut-Onliner auf über neun Jahre Erfahrungen als Führungskraft zurück und konnte viele Unternehmen wie Groupon, Payleven (Rocket Internet) und Travador mit aufbauen. Seine Leidenschaft für den E-Commerce-Bereich sowie seine Motivation für den Zukunftsmarkt FinTech führen ihn nun zu Billomat.

Quelle: Mashup Communications GmbH

Veröffentlicht von:

Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou
Despina Tagkalidou ist Mitglied in der MiNa-Redaktion und schreibt über Wirtschaftsverbände, Macher im Mittelstand, Produkte + Dienstleistungen, Digitale Wirtschaft und Familienunternehmer.
Mail: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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