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Steuerberatung: auch für fremdsprachige Kunden

Die Sprache der Steuern ist international. Anspruchsvolle Kunden aus unterschiedlichsten Nationen, die sich erstklassige Unterstützung in steuerlichen bzw. steuerrechtlichen Fragen wünschen, sind demgemäß mit der Kanzlei Lübeck, dem Steuerberater in Frankfurt, stets erstklassig beraten. So wissen nicht nur deutschsprachige Klienten die Leistungs- und Serviceportfolio zu schätzen, sondern auch spanische Privat- oder Geschäftskunden profitieren von dem Know-how.

Bild: © opolja - Fotolia.com
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In Anbetracht der Tatsache, dass auch mit Blick auf die Globalisierung immer mehr spanisch sprechende Unternehmer in Deutschland tätig sind, ist eine fachkompetente Unterstützung in perfekter spanischer Sprache unerlässlich. Eine fundierte und kompetente Steuerberatung auf diesem internationalen Niveau spielt demgemäß eine immer wichtigere Rolle.

Deutsches Steuerrecht in spanischer Muttersprache – viele Vorteile für Mandanten

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Ganz gleich, ob es darum geht, eine professionelle Steuerberatung zu unterschiedlichsten Fragen in Anspruch nehmen zu wollen, oder ob es um weitergehende Aspekte wie Lohn- oder Finanzbuchhaltung geht: Wer auf die Kompetenz der Kanzlei setzt, profitiert – und das ist für zahlreiche Mandanten ein sehr entscheidender Aspekt – sowohl von einer deutschen Beratung, als auch von einer professionellen Steuerberatung in spanisch. Selbstverständlich sind die spanischen Muttersprachler auch mit Blick auf die steuerliche Beratung in Sachen Existenzgründung, Betriebswirtschaft und so weiter für den interessierten Steuerzahler da.

Der Blick über den Tellerrand

Das Steuerrecht gilt weithin als äußerst kompliziert und vielschichtig. Und mehr noch: Nahezu täglich kommen neue Aspekte hinzu, es werden Veränderungen vorgenommen, welche von Seiten des Gesetzgebers vorgegeben werden. Welcher erfolgsorientierte Unternehmer hat schon die Zeit und die Muße, sich mit deutschen Steuerfragen zu befassen – vor allem spanische Unternehmer haben an der einen oder anderen Stelle mit nicht unerheblichen Hürden zu kämpfen. Nicht zuletzt stellt sich für sie die Frage, wie es angesichts des hochkomplexen Steuerrechtes überhaupt möglich sein soll, sich auf das Wesentliche – das Kerngeschäft – zu konzentrieren, wenn doch die steuerlichen Aspekte von einer so grundlegenden Relevanz sind? Wie gut ist es da, sich in jeglicher Hinsicht vollends auf ein erfahrenes, international agierendes Expertenteam verlassen zu können, das in sämtlichen Steuerrechtsfragen sowohl in deutscher, als auch in spanischer Sprache ein erstklassiges Service- und Leistungsangebot offeriert?

Erstklassige steuerrechtliche Beratung in allen Belangen

– in deutscher und spanischer Muttersprache

– für kleine und mittelständische Unternehmen

– Selbstständige

– Freiberufler

– vertretungsberechtigt an sämtlichen renommierten Gerichtsbarkeiten

In sämtlichen wirtschaftlichen Belangen, wie zum Beispiel Handels- und Gesellschaftsrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht etc. ist für die deutschen wie auch für die spanischen Mandanten, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind, erstklassige Beratung und ein top Service garantiert. So wird die Professionalität nicht zuletzt auch durch das gelebte Qualitätsmanagement unter Beweis gestellt, wobei die ISO 9001 2008-Zertifizierung im Fokus steht.

Eine Steuerberatung, die auch auf internationalem Plateau von Relevanz ist

Die Kanzlei zeichnet sich dafür aus, dass sie auf dem Gebiet der Musterverträge Pionierarbeit geleistet hat. Weiterhin sind die Anwälte vertretungsberechtigt bei sämtlichen Landes- und Oberlandesgerichten, bei Amtsgerichten sowie vor dem Bundespatent- und Bundesverfassungsgericht. Nicht zuletzt ist in dem Zusammenhang auch der Europäische Gerichtshof, das Deutsche Patent- und Markenamt, das Harmonisierungsamt sowie adäquate Gerichte in Spanien erwähnenswert.

Vertrauen schaffen und in rechtlicher Hinsicht in vollem Umfang höchsten Anforderungen gerecht werden – und zwar auf internationalem Plateau – das ist der Anspruch der Kanzlei. “Seit Jahren werden wir diesen Anforderungen in höchstem Maße gerecht und können somit kleinen wie auch mittelständischen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern bundesweit und international in steuerrechtlichen Angelegenheiten eine First-Class-Unterstützung bieten.”

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