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LICON Wohnbau GmbH zu Schadensersatz verurteilt

Erfolgreich konnten die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner einem jungen Ehepaar helfen.

Quelle: News Max
Quelle: News Max

Das junge Paar kann nach dem Erwerb einer Eigentumswohnung zu Kapitalanlagezwecken von der LICON Wohnbau GmbH wegen falscher Beratung Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufes verlangen. Die LICON Wohnbau GmbH wurde vor dem Landgericht Leipzig zur Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine sogenannte „Schrottimmobilie“ verurteilt. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die LICON Wohnbau GmbH möchte jetzt gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung einlegen.

Das LG Leipzig hatte in seinem Urteil vom 21.02.2014 (Az. 07 O 3987/2012) einen Fall zu entscheiden, in welchem das junge Ehepaar durch eine nach den Feststellungen des LG Leipzig falsche Beratung von einem Mitarbeiter Vertriebsfirma RMC Rendite Management Concept GmbH eine in Leipzig in der Dieskaustraße 371 gelegene Immobilie erworben hatte.

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Ausschlaggebend für das junge Pärchen für den Immobilienerwerb bei der LICON GmbH war die Aussage der Vertriebsorganisation RMC GmbH, dass, ausgehend vom gezahlten Kaufpreis in Höhe von 114.000,00 EUR eine durchschnittliche Wertsteigerung von 2 – 4 % p.a. eintreten werde. Weder in der persönlichen Beratung noch in einem vom Berater überreichten Berechnungsbeispiel wurde jedoch der typische Preisabschlag beim Wiederverkauf einer “Steuersparimmobilie” berücksichtigt. Nach den Feststellungen des Gerichtes konnte anhand der vom Vertrieb im Rahmen der Verkaufsgespräche vorgelegten Beispielsrechnung nachgewiesen werden, dass die Möglichkeiten der Rentabilität beim Zweitverkauf nicht zu erreichen sind. Es ist so, dass beim Zweitverkauf die staatliche Förderung durch steuerliche Sonderabschreibungen entfällt und deshalb erhebliche Preisabschläge beim Wiederverkauf steuerlich geförderter Eigentumswohnungen hinzunehmen sind.

Leider musste das junge Ehepaar auch feststellen, dass die tatsächlichen monatlichen Belastungen höher als in der Beispielsrechnung von den Beratern der RMC GmbH angegeben waren. Ganz davon abgesehen können wohl die von der RMC Rendite Management Concept GmbH versprochenen Wertsteigerungen nicht erreicht werden.

Falschberatung zieht Haftung nach sich – Hoffnung für betroffene Anleger

Dieses vom Gericht festgestellte Verschweigen von Nachteilen beim Zweitverkauf muss sich die Verkäuferfirma LICON Wohnbau GmbH nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), der jetzt auch das Landgericht Leipzig folgte, zurechnen lassen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Immobilienrecht-Experte ( http://www.dr-schulte.de/rechtsgebiet/immobilienrecht ) Kim Oliver Klevenhagen, Gründungspartner der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte in Berlin, der für das junge Ehepaar das Verfahren führte, meint dazu: „Die Rechtsprechung des Landgerichts Leipzig wurde im vorliegenden Urteil fortgesetzt. Bereits hat der Bundesgerichtshof vielfach entschieden, dass neben der eigentlich beratenden Vertriebsmitarbeiter auch das dahinterstehende Vertriebsunternehmen bzw. das Verkäuferunternehmen haften kann.“

Fazit:

Betroffene Anleger und ihre Familien sollten auf keinen Fall aufgeben und ihre Rechte gegenüber den Verkäufer und den Firmen wahrnehmen. Die Erfahrung der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner in ähnlichen Fällen bestätigen, dass für die betroffenen Immobilienkäufer Hoffnung besteht. Die Rechtsprechung weist eine deutliche Tendenz zum Schutze der Verbraucher und Opfer von sogenannten „Steuersparmodellen Eigentumswohnung“ auf. Für Rückfragen und Informationen ist Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen unter 030-715 206 70 oder kontakt@dr-schulte.de erreichbar.

Quelle: news max

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