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Diese Versicherungen greifen, wenn der Baum in Flammen steht

Berlin – Jahr für Jahr erhellen im Dezember Adventskränze die Wohnungen, der Weihnachstbaum erstrahlt in vollem Glanz und Kerzenschein sorgt für gemütliche Stimmung. Doch all die Lichter und Kerzen erhöhen auch die Gefahr eines Wohnungsbrandes. Die Weihnachtszeit gilt als Feuer-Hochsaison. Der mobile Versicherungsmanager Knip (www.knip.de) gibt Tipps, wie sich Brände vermeiden lassen und fasst zusammen, welche Versicherungen bei einem Wohnungsbrand greifen.

Zehntausende Brände allein im Dezember

Im Dezember 2012 gab es allein 11.000 versicherte Brände und es wurden Entschädigungsleistungen von rund 32 Millionen Euro gezahlt. Der Anspruch auf Schadensersatz hängt von der Mitschuld am Brand ab. Und diese Mitschuld wird in der Weihnachtszeit, also der Feuer-Hochsaison, deutlich strenger bewertet. Sofern nicht mit eingeschlossen, zahlt die Versicherung nicht bei grober Fahrlässigkeit. Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer Kerzen am Baum oder Kranz anzündet und das Zimmer verlässt oder ein unbeaufsichtigtes Haustier die Kerzen umstößt.

Diese Versicherungen sichern Sie ab

Welche Versicherung greift, wenn der Weihnachtsbaum oder der Adventskranz brennt, hängt vom Verursacher des Schadens ab. Ist der Bewohner verantwortlich, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. Wenn ein Gast den Brand verursacht, haftet dessen private Haftpflichtversicherung. Sind Kinder für die Schäden verantwortlich, haften die Eltern beziehungsweise deren Familienhaftpflichtversicherung, sofern diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Schäden an Möbeln, technischen Geräten oder den Weihnachtsgeschenken, die durch das Feuer oder Löschwasser entstehen, werden häufig von der Hausratversicherung abgedeckt. Bei Schäden am Gebäude greift die Wohngebäudeversicherung. Oftmals deckt diese auch Kosten ab, die entstehen, wenn Mieter nicht in ihre Wohnung zurück können oder Mieteinbußen die Folge des Brands sind.

Sollte es zu einem Brand kommen, sind Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden so schnell wie möglich zu melden. Gutachter müssen den Schaden einschätzen und die Ursache des Brands feststellen können. Mit dem mobilen Versicherungsmanager Knip können Versicherungsnehmer überprüfen lassen, ob sie für den Fall eines Wohnungsbrandes abgesichert sind und auf Wunsch ihren Versicherungsschutz optimieren.

Sicherheitstipps für ein besinnliches Fest

  1. Der Weihnachtsbaum sollte erst kurz vor dem Fest gekauft werden und bis Heiligabend auf dem Balkon stehen. So trocknet der Baum nicht zu schnell aus und brennt nicht schon bei einem Funken vollständig ab.
  2. Der Adventskranz und der Weihnachtsbaum sollten in größerem Abstand zu leicht brennbaren Stoffen, wie Gardinen und Vorhängen stehen.
  3. Leicht brennbarer Baumschmuck wie Strohsterne oder Dekoschleifen sollten möglichst vermieden werden.
  4. Es sollte auf feste Kerzenhalter geachtet werden und die Kerzen nicht direkt unter Ästen oder Zweigen angebracht werden.
  5. Für den Fall eines Feuers sollten Löschmittel wie ein Wassereimer oder Handfeuerlöscher, bereit stehen.

Quelle: Knip

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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