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Verbraucherfrage der Woche

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

Diese Woche: Auto privat verleihen

Esther A. aus Wuppertal:

Ich habe mein Auto an einen Freund verliehen. Leider hat er damit einen Unfall gebaut. Wer kommt nun für den Schaden auf?

Frank Mauelshagen (Jahrgang 1969) ist Bereichsleiter für die Kraftfahrtversicherung der ERGO Versicherung
Frank Mauelshagen (Jahrgang 1969) ist Bereichsleiter für die Kraftfahrtversicherung der ERGO Versicherung

Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:

Das eigene Auto zu verleihen, kann für Fahrzeughalter teuer werden. Nämlich dann, wenn der Freund oder Bekannte damit einen Unfall baut. Zwar kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters für den Schaden des Unfallgegners auf – unabhängig davon, wer das Auto bei dem Unfall gefahren hat. Aber: Nach einem Schaden steigen oft die Versicherungsbeiträge. Bei der Kaskoversicherung kann zusätzlich eine Selbstbeteiligung fällig sein. Ist der Wagen nicht kaskoversichert, muss der Halter mit dem Freund den Ersatz des finanziellen Schadens klären oder komplett selbst bezahlen. Wichtig zu wissen: Unbedingt im Vorfeld vom Entleiher einen gültigen Führerschein zeigen lassen! Versäumt der Fahrzeughalter dies, und der Fahrer besitzt gar keinen Führerschein, muss er sich bei einem Unfall grob fahrlässiges Verhalten anrechnen lassen – mit Auswirkungen auf den Versicherungsschutz! Gleiches gilt, wenn der Entleiher nicht nüchtern ist. Bestehen Zweifel über den Zustand des Fahrers, sollte man das Auto besser nicht verleihen.

Veröffentlicht von:

Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche
Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion Mittelstand-Nachrichten an. Sie schreibt als Journalistin über Tourismus, Familienunternehmen, Gesundheitsthemen, sowie Innovationen. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@mittelstand-nachrichten.de

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