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So schöpft man die Riester-Zulage vollständig aus

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Der Jahreswechsel ist die ideale Zeit zur Überprüfung von laufenden Verträgen, Freistellungsaufträgen und nicht zuletzt auch des Zulagenantrags für Riester-Verträge. Denn diese sollten regelmäßig an sich veränderte Rahmenbedingungen wie neue Lebens-, Gehalts- oder Sparsituationen angepasst werden. So erhält man die Riester-Zulage nur, wenn man diese auch regelmäßig beantragt. Wer dies einmal vergessen hat, muss aber nicht auf die lukrative staatliche Unterstützung verzichten: Sparer können diese bis zu zwei Jahre rückwirkend erhalten. „Damit der Antrag nicht vergessen wird, empfiehlt es sich, beim jeweiligen Anbieter einen Dauerzulagenantrag einzureichen“, so Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment.

Foto: djd/Union Investment/Robert Kneschke - Fotolia.com
Foto: djd/Union Investment/Robert Kneschke – Fotolia.com

Riester-Beiträge anpassen

Ändert sich das Jahreseinkommen etwa durch Gehaltserhöhungen, muss auch die jährliche Sparrate für die Riester-Rente angepasst werden. Denn nur wer mindestens vier Prozent des Bruttolohns anspart, hat auch Anspruch auf die vollen Zulagen. Deshalb sollten alle Riester-Sparer Anfang des Jahres einen Blick auf die vom Arbeitgeber ausgestellte „Meldebescheinigung zur Sozialversicherung“ werfen. Dort findet sich die für die Bestimmung der notwendigen Beitragshöhe wichtige Angabe des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttogehalts.

Wie man auf die volle Zulage kommt

Die notwendige Eigenleistung für die Riester-Rente beträgt vier Prozent des Vorjahresbruttogehalts abzüglich der staatlichen Zulagen. Diese liegen pro Sparer aktuell bei 154 Euro im Jahr. Pro Kind kommen noch einmal 300 Euro hinzu beziehungsweise für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, 185 Euro. Eine vierköpfige Familie, deren Kinder nach 2008 geboren sind, erhält somit 908 Euro jährlich vom Staat dazu. Bei einer Familie mit einem Jahreseinkommen von insgesamt 45.000 Euro und zwei Kindern bedeutet dies für die zu sparende Summe: 1.800 Euro – das entspricht vier Prozent von 45.000 Euro – abzüglich der staatlichen Zulagen von 908 Euro. Daraus ergibt sich eine jährliche Eigenleistung von 892 Euro im Jahr oder rund 75 Euro im Monat.

Quelle: djd

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