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Baukindergeld – Für viele Käufer eine feste Größe

Zehn Monate nach Einführung des Baukindergeldes ist die staatliche Förderung zu einer festen Größe bei Immobilienkäufern mit Kindern im Haushalt geworden. Auch die Ende Mai verlängerten Fristen bei der Antragstellung kommen gut an, berichtet Deutschlands größter Vermittler für die private Baufinanzierung. „Wir verzeichnen ein großes Interesse am Baukindergeld. In quasi jedem Gespräch mit Kunden, die Kinder haben und sich den Traum vom eigenen Zuhause erfüllen wollen, ist das Baukindergeld ein Thema“, erklärt Mirjam Mohr. Viele Kunden fragen von selbst nach dieser Förderung. Falls nicht, sind die Finanzierungsexperten geschult, sie darauf hinzuweisen. „Das Baukindergeld ist eine Förderung, die Familien wenn möglich für sich nutzen sollten, um die Finanzierung ihres Kauf- oder Bauprojektes zu erleichtern“, so Mohr. Ratsam sei zum Beispiel, das Baukindergeld als Sondertilgung einzuplanen oder es zunächst anzusparen und später einen Darlehensteil damit zu tilgen. Bei drei Kindern sei eine Restschuldreduzierung von fast 38.000 Euro durch das Baukindergeld möglich. Viele Familien planen die Förderung auch als Rücklage für Modernisierungen ein.

Der Antrag auf das Baukindergeld wird bei der staatlichen Förderbank KfW gestellt. Das ist seit dem 18. September 2018 möglich. Bis Ende Mai 2019 wurden laut KfW deutschlandweit mehr als 100.000 Baukindergeldanträge gestellt. Positiv bewertet Mirjam Mohr, dass die Förderbank, die auch für die Abwicklung und Auszahlung des Baukindergeldes zuständig ist, zuletzt die Förderbedingungen überarbeitet hat. Seit Mitte Mai können sich Bauherren und Immobilienkäufer bis zu sechs Monate nach dem Einzug Zeit lassen, um den Antrag zu stellen. Zuvor hatte die Frist zur Antragstellung drei Monate betragen. „Durch die verlängerte Frist werden Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnimmobilie zeitlich entlastet“, erklärt Mohr.

Nach wie vor gilt, dass der Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorweisen und jedes Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre sein muss. Geförderte Haushalte dürfen ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 90.000 Euro aufweisen (bei einem Kind). Ab dem zweiten Kind erhöht sich das Limit pro Kind um jeweils 15.000 Euro. Für jedes förderfähige Kind erhalten Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren jeweils 1.200 Euro Baukindergeld, insgesamt also maximal 12.000 Euro. Eine Familie mit drei Kindern kann damit bis zu 36.000 Euro beziehen. Das kann den Erwerb einer eigenen Immobilie erleichtern. In Bayern kann eine Familie mit drei Kindern durch das dort geltende Baukindergeld Plus sogar 1.500 Euro pro Kind und Jahr, bei drei Kindern also 45.000 Euro erhalten. Liegt der Wohnsitz schon mindestens ein Jahr lang in Bayern, können Familien dort noch von der bayerischen Eigenheimzulage von 10.000 Euro profitieren, also insgesamt von 55.000 Euro.

Baufinanzierungskunden wird geraten das Baukindergeld für die Finanzierung zu verwenden, zum Beispiel für die Tilgung des Darlehens. „Das Baukindergeld kann bei größeren Familien durchaus ein relevanter Faktor sein, um früher das Ziel der Schuldenfreiheit zu erreichen“, so Mohr.

Mit Sondertilgungen sparen und schneller schuldenfrei sein

Baufinanzierungskunden können das Baukindergeld zum Beispiel zur Sondertilgung verwenden. Dadurch wird die Restschuld kleiner und die Darlehensnehmer sind schneller schuldenfrei. Ein Vermittler für die private Baufinanzierung rechnet das anhand eines Beispiels vor: Eine Familie mit drei Kindern nimmt eine Baufinanzierung über 300.000 Euro auf. Bei einem Prozent Zinsen pro Jahr und einer anfänglichen Tilgung von vier Prozent zahlen sie monatlich eine Rate von 1.250 Euro. Sie bekommen für die drei Kinder je 1.200 Euro Baukindergeld im Jahr, das sie innerhalb der zehnjähriger Zinsbindung in jedem Jahr für eine Sondertilgung von 3.600 Euro einbringen. Dadurch reduziert sich die Restschuld nicht nur um 36.000 Euro, sondern durch den Zinseszinseffekt um rund 37.900 Euro und die Baufinanzierungskunden wären etwa drei Jahre früher schuldenfrei.

Mit dem Bausparvertrag einen Teil des Darlehens ablösen

Das Baukindergeld lässt sich auch in einen Bausparvertrag oder auf ein Sparkonto einzahlen. Das angesparte Geld kann dann zum Beispiel nach der Zinsbindung von zehn Jahren genutzt werden, um einen Teil des Darlehens zu tilgen. „Wer zum Beispiel das zinsgünstige Wohneigentumsdarlehen der KfW als Bestandteil der Baufinanzierung nutzt, kann über eine Ablösung mit dem Baukindergeld nachdenken“, so Mohr. Im Wohneigentumsprogramm wird eine Darlehenssumme bis maximal 50.000 Euro gewährt. Bei großen Familien kann dieser Betrag, zumindest zu einem Großteil, mit dem Baukindergeld getilgt werden. Eigentümer könnten das Baukindergeld aber auch als Puffer für notwendige Reserven nutzen, so Mohr. Gerade bei Modernisierungen könne dies sinnvoll sein – so ersparen sie sich zum Beispiel einen eventuell teureren Modernisierungskredit. Mirjam Mohr: „Ob für die regelmäßige Sondertilgung, die Darlehensablösung oder für eine Modernisierung – Familien können und sollten das Baukindergeld nutzen, um die Finanzierung der Immobilie zu erleichtern.“

Quelle: Interhyp Gruppe

Veröffentlicht von:

Annalena Rüsche
Annalena Rüsche
Annalena Rüsche befindet sich aktuell in der Vorbereitung zum Studium. Sie absolviert in unserer Redaktion ihr Jahrespraktikum. Im Anschluss will Sie "Medienmanagement" studieren. In unserer Redaktion ist sie aktuell für den Newsdesk zuständig und hält Ausblick nach aktuellen und für unsere Leser wertvollen Informationen. Sie ist unter redaktion@mittelstand-nachrichten.de direkt erreichbar.

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