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Hebammenhilfevertrag wirkt: Eins-zu-eins-Betreuung bei Geburten verdoppelt, höhere Vergütung hält Fachkräfte im Beruf

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Hebammenhilfevertrags hat sich die Versorgung von Schwangeren deutlich verbessert. „Der Anteil an Eins-zu-eins-Betreuungen während der wesentlichen Phase der Geburt hat sich von jeder Vierten auf jede Zweite verdoppelt“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Dies sei ein schöner Erfolg für mehr Qualität in der Versorgung.

Der am 1. November 2025 in Kraft getretene bundeseinheitliche Hebammenhilfevertrag regelt den Angaben zufolge die Betreuung durch die rund 18.000 bundesweit freiberuflichen Hebammen. Er habe zu weniger Bürokratie und einer besseren Vergütung der Hebammen geführt, hieß es. „Dadurch haben wir es geschafft, dass Hebammen trotz der sinkenden Geburtenzahlen in der Versorgung bleiben und sich die Betreuungsquote verbessert“, so Stoff-Ahnis weiter.

Bei außerklinischer Arbeit sei die Stundenvergütung um gut 33 Prozent auf rund 74 Euro gestiegen. Bei der Eins-zu-eins-Betreuung im Krankenhaus habe sich der Satz auf 85,40 Euro pro Stunde mehr als verdoppelt.

Da die Zahl der freiberuflichen Hebammen konstant bleibe, die Geburtenrate aber sinke, sei die Versorgungsdichte von 22,7 Hebammen je 1.000 Geburten im Jahr 2023 auf aktuell 28,5 gestiegen. Parallel dazu steigen den Angaben zufolge die Kassenausgaben für die Hebammenhilfe 2026 voraussichtlich auf 850 Millionen.

Die Zahl der sogenannten Begleit-Beleghebammen, die Frauen kontinuierlich von der Schwangerschaft bis ins Wochenbett betreuen, habe sich binnen eines Jahres von 250 auf rund 550 mehr als verdoppelt. Gleichzeitig sei die Zahl der im Schichtsystem tätigen Dienst-Beleghebammen zurückgegangen.

Foto: GKV-Spitzenverband (Archiv) / Bild: via dts Nachrichtenagentur

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