Politik

Staatsrechtler hält Vergesellschaftungspläne der Linken für unzulässig

Die Pläne der Linken zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne stoßen bei Staats- und Rechtswissenschaftlern auf erhebliche Zweifel.

Vergesellschaftungspläne unzulässig

Der Staatsrechtler Ulrich Battis sagte der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe), es gebe mildere und vor allen Dingen wirksamere Mittel. Durch Vergesellschaftungen allein entstünden ja keine Wohnungen. „Vor Gericht würde man damit daher mit Sicherheit vor die Wand fahren. Dieses Mittel ist weder angemessen noch geeignet.“

Zwar könne man alles machen, was in der Verfassung stehe, sagte der emeritierte Professor der Humboldt-Universität Berlin. Aber es müsse immer verhältnismäßig sein, mahnte er. Das Hauptproblem sei mangelnder Wohnraum und nicht die derzeitige Gesetzeslage, so Battis weiter.

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Nach ihrem Sieg bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus will die Linke laut eigener Aussage große Immobilienkonzerne in der Stadt vergesellschaften.

Foto: Enteignen-Schild (Archiv) / Bild: via dts Nachrichtenagentur

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