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Wie Arbeitnehmer und Unternehmen vom Qualifizierungschancengesetz profitieren können

2021-10-14-Qualifizierungschancengesetz
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay.
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In den letzten Jahren hat sich der Arbeitsmarkt stark gewandelt. Bereits jetzt können spürbar mehr Tätigkeiten durch computergesteuerte Maschinen erledigt werden. Um für die Digitalisierung und damit für den Arbeitsmarkt der Zukunft gewappnet zu sein, hat die Regierung zum Ende des Jahres 2019 das Qualifizierungschancengesetz ins Leben gerufen. Arbeitnehmer und Unternehmen können gleichermaßen von diesem profitieren. Wir zeigen, wie die Förderung aussieht, gehen auf die Vorteile der Qualifizierungsoffensive ein und geben Tipps, wie und wo die Förderung beantragt werden kann.

Ein Vergleich mehrerer Länder zeigt, dass der deutsche Mittelstand nicht auf die Digitalisierung vorbereitet zu sein scheint. Dabei gibt es mittlerweile viele Möglichkeiten, den Anforderungen des Arbeitsmarktes auch in Zukunft gerecht werden zu können. Geförderte Weiterbildungen nach dem Qualifizierungschancengesetz unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen dabei, sich an Digitalisierung und Strukturwandel anzupassen.

Dank Qualifizierungschancengesetz fit für die Zukunft

Was ist das Qualifizierungschancengesetz überhaupt? Strukturwandel und Transformation, Digitalisierung und Fachkräftemangel hinterlassen ihre Spuren. Nicht alle Arbeitnehmer und Unternehmen sind auf diese und die noch kommenden Veränderungen vorbereitet. Mit dem Qualifizierungschancengesetz soll sich das ändern. Unternehmen haben durch die neue Qualifizierungsoffensive die Chance, ihre Mitarbeiter weiterzubilden und dafür attraktive Zuschüsse zu erhalten. Hierfür wurde die staatliche Förderleistung ausgeweitet, außerdem ist nun eine größere Zielgruppe förderberechtigt. Damit löst das Qualifizierungschancengesetz das ursprüngliche
Förderprogramm „WeGebAU“ (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) ab.

Während die Bundesagentur für Arbeit vorher hauptsächlich arbeitssuchende Personen über Umschulungen für einen anderen Job qualifiziert hat, sieht dies nun anders aus. Jetzt werden Arbeitnehmer bereits prophylaktisch weitergebildet, so dass sie auch noch in einigen Jahren attraktiv für den Arbeitsmarkt sind. Konkret steht das Qualifizierungschancengesetz für eine Weiterbildungsberatung und eine finanzielle Förderung. Letztere beinhaltet die Übernahme von Lohnkostenzuschüssen und Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten. Wie hoch diese sind, richtet sich nach der Unternehmensgröße.

Arbeitnehmer haben mit dem neuen Förderprogramm nun das Recht auf eine Beratung zu Weiterbildung und Qualifizierung. Dies entspricht jedoch nicht automatisch einem Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme von Weiterbildungen.

Wie sieht die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz konkret aus?

Die staatliche Förderung von Weiterbildungen beschäftigter Arbeitnehmer splittet sich in zwei unterschiedliche Bereiche: Zum einen gibt es Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten, zum anderen winken Lohnkostenzuschüsse. Wie hoch diese Zuschüsse sind, richtet sich nach der Betriebsgröße. Je nach Alter des Mitarbeiters bzw. Art der Weiterbildung gibt es noch einige Sonderregelungen.

Folgende Zuschüsse sind dabei vorgesehen:

Zuschüsse zu Weiterbildungskosten

  • bis zu 15 % bei Unternehmen ab 2.500 Mitarbeitern
  • bis zu 25 % bei Unternehmen ab 250 Mitarbeitern
  • bis zu 50 % bei Unternehmen unter 250 Mitarbeitern
  • bis zu 100 % bei Unternehmen unter 10 Mitarbeitern
  • bis zu 10 % bei Mitarbeitern über 45 Jahre sowie bei Schwerbehinderten

Lohnkostenzuschüsse während der Weiterbildung

  • bis zu 25 % bei Unternehmen ab 2.500 Mitarbeitern
  • bis zu 25 % bei Unternehmen ab 250 Mitarbeitern
  • bis zu 50 % bei Unternehmen unter 250 Mitarbeitern
  • bis zu 75 % bei Unternehmen unter 10 Mitarbeitern
  • bis zu 100 % bei Mitarbeitern ohne Berufsabschluss, sofern diese eine berufsabschlussbezogene
    Weiterbildung machen

Diese Vorteile hat das Qualifizierungschancengesetz für Arbeitnehmer

Immer wieder zeigen Studien, welchen Stellenwert lebenslanges Lernen für die Zukunft hat. Schließlich verändern sich durch die Digitalisierung nicht nur Prozesse im Unternehmen – auch die Anforderungen an Arbeitnehmer ändern sich. Wer hier nicht den Anschluss verlieren möchte, kann sich mit einer Weiterbildung bestens an die veränderten Bedingungen am Arbeitsplatz anpassen.

Doch bisher wurden nur wenige Weiterbildungen vom Arbeitgeber übernommen. Häufig mussten Beschäftigte selbst für die Kosten aufkommen. Verständlich, dass viele einen solchen Schritt aufgrund des hohen finanziellen Aufwands bislang gescheut haben. In den letzten Jahren hat sich hier einiges getan. Laut einer groß angelegten repräsentativen Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) geben deutsche Unternehmen so viel Geld wie noch nie für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten aus: Unternehmen investieren in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter und sichern sich damit Mitarbeiter, die ihnen auf lange Sicht treu bleiben.

Arbeitnehmer können sich mit Weiterbildungen nicht nur ihren Arbeitsplatz sichern, sondern erhalten auch frisches Know-how und werden fit für die Zukunft. Und weil es während der Weiterbildung eine Lohnfortzahlung gibt, muss mit keinerlei finanziellen Ausfällen gerechnet werden.

Diese Vorteile hat das Qualifizierungschancengesetz für Unternehmen

Auch der Arbeitgeber profitiert in mehrfacher Hinsicht vom Qualifizierungschancengesetz. Er kann seine Mitarbeiter weiterbilden lassen, ohne hierfür die vollen Kosten übernehmen zu müssen. Als wertvolles Instrument gegen den Fachkräftemangel bietet die geförderte Weiterbildung viele Vorteile. Vor allem dann, wenn sich die Suche nach Fachkräften schwierig gestaltet, können Weiterbildungen eine Chance sein. Mit ihnen können Arbeitgeber das eigene Team weiterentwickeln und Beschäftigten, die aktuell unterqualifiziert sind, damit Aufstiegschancen bieten. Ausgestattet mit Top-qualifiziertem Personal sichern sich Unternehmen damit ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Ausgerichtet ist die Weiterbildungsförderung auf insgesamt vier Zielgruppen:

  • aktuell Beschäftigte – unabhängig von Lebensalter, Qualifikation und Betriebsgröße
  • aktuell Beschäftigte, die vom Strukturwandel betroffen sind
  • aktuell Beschäftigte, die im Betrieb umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten
  • aktuell Beschäftigte in Engpassberufen

Die Betriebsgröße entscheidet letztendlich nur über die Höhe der Förderung. Um diese zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen folgende:

  1. Die Weiterbildungsmaßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen
  2. Die Maßnahme und deren Träger sind für die Förderung zugelassen
  3. Die vermittelte Qualifikation muss über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen
  4. Die abgeschlossene Berufsausbildung muss mindestens vier Jahre zurückliegen
  5. Sofern bereits eine Weiterbildung dieser Art absolviert wurde, muss diese mindestens vier Jahre zurückliegen

So kann die Förderung beantragt werden

Um herauszufinden, inwieweit ein Anspruch auf die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz besteht, sollten Unternehmen in mehreren Schritten vorgehen. Der erste besteht darin, mit einem Verantwortlichen den Qualifizierungsbedarf zu besprechen. Anschließend sollte die Weiterbildungsbereitschaft der Mitarbeiter geprüft werden. Um zu erfahren, ob das Qualifizierungschancengesetz oder ein anderes Förderprogramm infrage kommt, sollte ein Termin mit einem Träger für Weiterbildungen vereinbart werden. Die Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber-Service schafft die Grundlage für die Förderung. Mit diesem können Arbeitgeber besprechen, welche Förderungen beantragt werden können. Im letzten Schritt wird die Förderung beantragt.

Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit ist wie folgt erreichbar: per Telefon: 0800 4 555520 (gebührenfrei) persönlich in über 156 regionalen Agenturen für Arbeit oder über das Kontaktformular auf der Internetpräsenz der Bundesagentur für Arbeit

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