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Welche Strafe bei Insolvenzverschleppung?

In der Geschäftswelt läuft nicht immer alles nach Plan: Gelegentlich geraten Unternehmen in Zahlungsverzug und müssen den Gang in die Insolvenz antreten. Wer den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig stellt, muss mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Dieser Artikel erklärt, in welchen Fällen eine Insolvenzverschleppung vorliegt und welche Konsequenzen daraus resultieren können.

Was ist eine Insolvenzverschleppung?

Gerät ein Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit und stellt es den Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, liegt eine Insolvenzverschleppung vor.
§ 15a Absatz 1 der Insolvenzordnung (InsO) legt fest, dass bestimmte juristische Personen einen Insolvenzantrag stellen müssen, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Die Paragrafen 17 und 19 des Gesetzes definieren die Insolvenzgründe näher.
Die Insolvenzverschleppung hat sowohl eine straf- als auch eine zivilrechtliche Komponente.
Der Vorwurf wiegt aufgrund der möglichen Konsequenzen schwer. Wer der Tat beschuldigt wird, sollte einen Anwalt für Insolvenzstrafrecht mit der Wahrnehmung seiner Interessen betrauen.
Die gesetzlichen Bestimmungen gelten nur für juristische Personen oder Gesellschaften ohne eine sogenannte Rechtspersönlichkeit. Verantwortlich für eine Insolvenzverschleppung ist üblicherweise der Geschäftsführer oder eine Führungskraft mit vergleichbaren Kompetenzen.

Welche Strafen drohen bei Insolvenzverschleppung?

Die Insolvenzverschleppung für sich genommen wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Vorwurf geht häufig mit weiteren im Strafgesetzbuch definierten Tatbeständen wie Bankrott, Vorenthaltung von Arbeitsentgelten oder Gläubigerbegünstigung einher. Das zu erwartende Strafmaß hängt deshalb unter anderem von der Art und Anzahl der jeweiligen Tatvorwürfe ab.
Fahrlässiges Handeln wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet.
Zu den strafrechtlichen Konsequenzen treten die Nebenfolgen: Wer als Geschäftsführer zum Beispiel eine GmbH führt, den können die Gläubiger im Fall einer Insolvenzverschleppung zivilrechtlich in Haftung nehmen. Ebenso droht der Entzug einer bestehenden Gewerbezulassung, da eine verschleppte Insolvenz als Unzuverlässigkeit im Sinn des § 35 der Gewerbeordnung gilt. Eine rechtskräftige Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung steht zudem einer künftigen Tätigkeit als Geschäftsführer einer Firma entgegenstehen.
Privatpersonen, Freiberufler und Einzelunternehmen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.

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Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Insolvenzverschleppung bekannt wird?

Eine Insolvenzverschleppung lässt sich kaum verschleiern. Dies liegt daran, dass die zuständigen Insolvenzgerichte alle Verfahrensakten zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Geschäftsführer sehen sich dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung häufig ausgesetzt: Bei rund 50 % der Insolvenzfälle leiten die Strafverfolgungsbehörden ein förmliches Ermittlungsverfahren aufgrund eines bestehenden Anfangsverdachts ein.
Zu beachten ist, dass eine Straftat nach dem Insolvenzrecht erst vorliegt, wenn es tatsächlich zur Zahlungsunfähigkeit kommt. Befindet sich eine Firma in einer wirtschaftlichen Krise und kann die Geschäftsführung die Insolvenz abwenden, liegt üblicherweise kein Straftatbestand vor.

Insolvenzantrag rechtzeitig und richtig stellen

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QUELLE: Foto von Tingey Injury Law Firm auf Unsplash

Der Insolvenzantrag ist unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Ein Geschäftsführer oder eine Person mit vergleichbaren Kompetenzen darf die Höchstfrist nur in Ausnahmefällen ausschöpfen. Dies ist beispielsweise bei erfolgversprechenden Sanierungsversuchen der Fall.
Enthält der Antrag unrichtige oder unvollständige Angaben oder erfüllt er nicht die in § 13 Absatz 1 InsO festgelegten Formvorgaben, ist der Insolvenzantrag nicht richtig gestellt.

Bei Insolvenzverschleppung drohen schwerwiegende Konsequenzen

Der Tatbestand der Insolvenzverschleppung kann empfindliche straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Personen, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, eine Insolvenz verschleppt zu haben, sollten die Hilfe eines Fachanwalts für Insolvenzstrafrecht in Anspruch nehmen.

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