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Diese Dinge sollte ein GmbH-Gründer auf dem Radar haben

In Deutschland ist die GmbH die am häufigsten genutzte Form einer Kapitalgesellschaft und bietet Gründern zahlreiche Vorteile. Bei der Gründung einer solchen Gesellschaft mit beschränkter Haftung gibt es allerdings einige Dinge zu beachten, um ohne Komplikationen zum Ziel zu gelangen. Was also ist bei der Gründung einer neuen GmbH wichtig?

Der Gesellschaftsvertrag als Grundlage des Unternehmens

Der erste Schritt zur erfolgreichen Gründung einer GmbH besteht in der Regel aus dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Dieser stellt eine Art Vertragswerk dar, in welchem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter oder des Gesellschafters festgelegt sind. Abhängig davon, ob man die GmbH alleine gründet oder im Team mit anderen, werden hier auch die Unternehmensanteile festgelegt. Dabei sollten die Anteile abhängig von den Kompetenzen, der investierten Arbeitszeit und der jeweiligen Verantwortung, auf die einzelnen Gesellschafter verteilt werden. Anschließend gilt es die wesentlichen Unternehmensdaten festzulegen, dazu zählen vor allem:

  • Name der Gesellschaft
  • Gegenstand der Gesellschaft
  • Sitz der Gesellschaft
  • Anzahl und Name der Gesellschafter
  • Beteiligungsverhältnisse
  • Name des Geschäftsführers

Es ist ratsam, den Gesellschaftsvertrag gemeinsam mit einem Notar zu erstellen. Ein Notar muss den Gesellschaftsvertrag zumindest auch beurkunden, darüber hinaus hilft dieser auch bei den notwendigen Unterlagen für den Handelsregistereintrag und reicht diese beim zuständigen Registergericht ein.

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Geschäftskonto und Stammkapital

Nach der Beurkundung durch einen Notar ist die Gründungsgesellschaft bereits handlungsfähig (GmbH i. Gr.) Nun gilt es, das Stammkapital von 25.000 Euro auf ein neu gegründetes Unternehmenskonto eingezahlt werden. Für die Kontoeröffnung muss der Bank der beurkundete Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden. Den Nachweis über die Einzahlung gilt es sicher in den Geschäftsunterlagen zu verwahren, dieser wird bei etwaigen Haftungsforderungen benötigt.

Mit dem Stammkapital haftet die Gesellschaft für sämtliche Geschäftsvorgänge und Tätigkeiten. Sofern die Geschäftsrisiken im jeweiligen Tätigkeitsfeld vergleichsweise hoch sind, ist es möglich, das Stammkapital zu erhöhen. Durch eine solche Kapitalerhöhung entstehen auch andere Vorteile, etwa die Verbesserung der Kreditwürdigkeit. Unter folgendem Link finden sich weiterführende Informationen über die Gründe für eine Kapitalerhöhung.

Anmeldung beim Gewerbeamt

Wenn der Gesellschaftsvertrag beurkundet wurde, das Stammkapital eingezahlt und der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist, kann die GmbH beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Zu diesem Zweck müssen eventuell erforderliche Genehmigungen vorgelegt werden, die je nach Branche und Geschäftsfeld variieren können. Nach erfolgreicher Anmeldung wird das Gewerbeamt das zuständige Finanzamt informieren, welches nach dem Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens eine Steuernummer vergibt. Nun kann die GmbH offiziell ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Im Anschluss gilt es die folgenden Schritte vorzunehmen:

  • Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Abschluss von wichtigen Versicherungen
  • Erstellung der Eröffnungsbilanz und den notwendigen Geschäftspapieren
  • Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern die GmbH auch international tätig werden soll)
  • Beantragung einer Betriebsnummer bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit (sofern Mitarbeiter eingestellt werden sollen)

Fazit

Die Gründung einer GmbH ist mit relativ wenig Aufwand verbunden und nimmt in der Regel etwa 8 Tage in Anspruch. Unternehmer oder Gesellschafter, die ihre Haftung begrenzen wollen, können darüber hinaus auch von steuerlichen Vorteilen profitieren. Es ist ratsam, sich im Zuge der Gründung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

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