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Web-Impressum muss aktuell sein

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online-recht-minaIm Anschluss an die Übersicht über die „Top 10“ der häufigsten Impressumsfehler hier noch ein Hinweis, der zwar selbstverständlich klingt, aber die Praxis zeigt, dass er gleichwohl notwendig ist. Die Pflichtangaben im Web-Impressum müssen nicht nur vollständig und korrekt, sondern natürlich auch aktuell sein!

Wie das Landgericht Leipzig mit Urteil vom 15.12.2009 (Aktenzeichen: 01 HK O 3939/09) entschieden hat, stellen veraltete Impressums-Angabe, etwa eine alte Anschrift oder ein bereits nicht mehr im Unternehmen befindlicher Geschäftsführer, eine Irreführung und gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß dar. Und dies kann zu kostspieligen Abmahnungen durch Wettbewerbsvereine oder Konkurrenten führen!

Praxistipp: Insbesondere dann, wenn Sie Ihr Unternehmen im Web präsentieren oder gar mit einm Webshop Geld verdienen, sollten Sie Ihr Web-Impressum oder – besser noch – die komplette Site in regelmäßigen Abständen jur. überprüfen lassen. Ein einmaliger juristischer Check ist zwar schonmal ein richtiger, erster Schritt, bringt aber eine Art von trügerischer Sicherheit, wenn nicht in regelmäßigen Abständen eine Nachprüfung erfolgt. Denn gerade der Bereich des Online-Rechts verändert sich derart schnell, dass man als Unternehmer und juristischer Laie oft gar nicht hinterherkommt.

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