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Versicherung und knappe Kasse – Alternativen zur Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Horst. Egal, ob Arbeitslosigkeit, eine Trennung oder andere finanzielle Sorgen – ist die Kasse leer ist, stehen Versicherungen oftmals auf der Streichliste. Grundsätzlich ist es keine schlechte Idee, überflüssige Policen bei Gelegenheit auszusortieren. Die Berufsunfähigkeitsversicherung aber sollte nur gekündigt werden, wenn man bereits eine neue Police in der Tasche hat.

Gerade ältere Verbraucher werden Probleme bekommen, eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Vorerkrankungen führen zu Leistungsausschlüssen und Absagen. Die Prämien steigen bei einem neuen Vertrag im Alter sprunghaft an. Deshalb sollten alle Alternativen zur Kündigung auf den Prüfstand kommen. Eine Teilkündigung kann eine solche Alternative sein.

Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen sind manchmal mit Kapitalpolicen wie einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung gekoppelt. Hier kann es sinnvoll sein, die Kapitallebensversicherung in eine Risiko-Police umzuwandeln oder die Kapitalversicherung beitragsfrei zu stellen. Auch kann die Rentenhöhe insgesamt verringert werden, so dass man im Leistungsfall mit einem Rentenabschlag von 20 oder 30 Prozent einverstanden ist. Lieber 70 oder 80 Prozent der ursprünglichen Rente als gar keine. Spielt der Versicherer mit, kann so die Prämie deutlich reduziert und der Versicherungsschutz abgespeckt behalten werden.

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Wenn das Geld vorne und hinten nicht reicht, besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen. Die fälligen Prämien werden dann ausgesetzt, aber es gibt natürlich auch keine Leistungen, wenn man während dieser Zeit berufsunfähig wird. Besser als eine Kündigung ist diese Variante trotzdem, wenn nach Ablauf der Ruhefrist der alte Vertrag wieder auflebt. Vorsicht aber, wenn der Versicherer die Wiederaufnahme des Versicherungsschutzes von einer erneuten Gesundheitsprüfung abhängig macht. Dann drohen saftige Zuschläge auf den alten Beitrag.

Bei einer kombinierten Berufsunfähigkeits- und Kapitallebens- oder Rentenversicherung kann ein Policendarlehen die richtige Wahl sein. Man beleiht damit die eigene Kapitalversicherung bis zur Höhe des Rückkaufswertes und bekommt so aus dem Ersparten Liquidität. Natürlich verringert sich später bei der Auszahlung die angesparte Versicherungssumme um den Darlehensbetrag. Und auch die Zinsen der Policendarlehen liegen deutlich über dem, was man selbst an Rendite mit der Lebensversicherung erwirtschaftet. Doch erneut gilt: Besser als eine Kündigung und der Verlust des Versicherungsschutzes ist diese Variante allemal.

ddp.djn/ome/jwu/mbr

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