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Umsatzsteuer-Voranmeldung darf nur online abgegeben werden

Hannover. Bereits seit dem Jahr 2005 sind die Umsatzsteuervoranmeldungen online abzugeben. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden, wie das Finanzgericht Niedersachsen (AZ: 5 K 303/08) entschieden hat.

Denn diese Verpflichtung liegt innerhalb des verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers, zumal es eine Härtefallregelung gibt, die von der Verpflichtung zur Online-Abgabe entbindet, wenn das Unternehmen etwa nicht die Technik dazu besitzt. Deshalb ist niemand gezwungen, sich nur für die Umsatzsteuer-Voranmeldung einen PC und einen Internetanschluss zulegen zu müssen, was Grund für eine rechtliche Beanstandung gewesen wäre.

ddp.djn/ome/mbr

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