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Rechtstipp: Was köchelt, muss beaufsichtigt werden

Düsseldorf. Wer auf dem Herd in einem offenen Behälter Öl erhitzt, muss den Vorgang genau beaufsichtigen. Andernfalls muss er sich den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit machen lassen. Denn es ist allgemein bekannt, dass das Erhitzen von Öl oder Fett auf dem Herd ein gefährlicher Vorgang ist. Folglich urteilte das Landgericht Düsseldorf (AZ: 9 O 132/09), dass der Versicherte den Topf mit Öl vom Herd nehmen muss, wenn den Raum verlässt.

In dem verhandelten Fall kam noch hinzu, dass der Versicherte offensichtlich sturzbetrunken war, als der Brand ausbrach. Das aber schloss die grobe Fahrlässigkeit nicht aus, weil gerade die Trunkenheit die Gefahren erhöht, die mit dem Erhitzen von Fett auf dem Herd einhergehen und erst recht besondere Maßnahmen gegen diese Gefahren zu treffen sind.

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