RechtVerschiedenes

Rechtstipp: Keine verlängerte Kündigungsfrist in Elternzeit

ARKM.marketing
     

Beschäftigte in Elternzeit haben im Falle einer Betriebsschließung keinen Anspruch auf eine verlängerte Kündigungsfrist, um beitragsfrei krankenversichert zu bleiben. Das entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg. In dem Fall hatte der Insolvenzverwalter der Klägerin in Elternzeit mit verkürzter Frist zum 31. Mai 2011 gekündigt. Das Gewerbeaufsichtsamt stimmte der Kündigung zu, da der Betrieb zu diesem Datum bereits geschlossen war.

Die Klägerin bestand hingegen auf einer längeren Kündigungsfrist, und zwar mindestens bis zum laut Arbeitsvertrag frühest möglichen Termin am 30. Juni. Zur Begründung führte sie aus, dass sie während der Elternzeit nur mit bestehendem Arbeitsverhältnis beitragsfrei krankenversichert sei. Durch die verkürzte Kündigungsfrist werde sie besonders benachteiligt, so dass die Kündigung „ermessenfehlerhaft“ sei.

Dieses Argument ließen die Richter jedoch nicht gelten. Das Bundeselternzeitgesetz schütze Arbeitnehmer in Elternzeit zwar vor einer Kündigung, nicht aber vor den sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen. Der Insolvenzverwalter habe daher bei Ausspruch der Kündigung nicht die Folgen für die Krankenversicherung der Klägerin bedenken müssen.

(Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Nürnberg 4 Sa 627/11)

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"

Werbeblocker erkannt!

Werbeblocker erscheinen auf den ersten Blick praktisch, weil sie störende Anzeigen ausblenden. Doch viele Internetseiten finanzieren sich ausschließlich durch Werbung – das ist oft die einzige Möglichkeit, die Kosten für Redaktion, Technik und Personal zu decken. Wenn Nutzer einen Werbeblocker aktivieren, entziehen sie der Seite diese wichtige Einnahmequelle. Die Folge: Verlage und Webseitenbetreiber verlieren  Einnahmen, die oft sogar die Gehälter ganzer Teams oder Redaktionen gefährden. Ohne Werbeeinnahmen fehlen die Mittel, um hochwertige Inhalte kostenlos anzubieten. Das betrifft nicht nur große Medienhäuser, sondern auch kleine Blogs, Nischenportale und lokale Nachrichtenseiten, für die der Ausfall durch Werbeblocker existenzbedrohend sein kann. Wer regelmäßig eine werbefinanzierte Seite nutzt, sollte sich bewusst machen, dass der Betrieb und die Pflege dieser Angebote Geld kosten – genau wie bei einer Zeitung oder Zeitschrift, für die man selbstverständlich bezahlt. Werbeblocker sind daher unfair, weil sie die Gegenfinanzierung der Verlagskosten und Personalgehälter untergraben, während die Inhalte weiterhin kostenlos genutzt werden. Wer den Fortbestand unabhängiger, kostenloser Online-Inhalte sichern möchte, sollte deshalb auf den Einsatz von Werbeblockern verzichten oder zumindest Ausnahmen für seine Lieblingsseiten machen. Wenn Sie unsere Seite weiterhin lesen möchten, dann seien Sie fair! Danke.