Rechtstipp: IT-Administrator darf keine fremden E-Mails lesen
Köln. IT-Administratoren müssen mit einer fristlosen Entlassung rechnen, wenn sie unberechtigt auf E-Mails und andere Daten von Mitarbeitern zugreifen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts München weist der Kölner Fachverlag Otto Schmidt hin.
Im konkreten Fall war der Kläger als Systemadministrator beschäftigt. Der Administrator hatte einem der beiden Geschäftsführer ausgedruckte E-Mails des zweiten Geschäftsführers vorgelegt. Aus diesen ging nach Angaben des Administrators hervor, dass der zweite Geschäftsführer das Unternehmen durch vertragswidriges Verhalten schädige. Daraufhin wurde der Arbeitsvertrag des IT-Spezialisten fristlos gekündigt. Die dagegen gerichtete Klage blieb ohne Erfolg.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Kläger sei durch den unbefugten Datenzugriff irreparabel zerstört worden, entschieden die Richter. Arbeitgeber müssten sich darauf verlassen können, dass ihre Systemadministratoren auch in Ausnahmesituationen ihre Zugriffsrechte nicht missbrauchten und nach Material suchten, das andere Arbeitnehmer oder gar den Geschäftsführer belaste.
(LAG München, Urteil vom 8. Juli 2009, AZ: 11 Sa 54/09)
(DDP)
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