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Rechtstipp: Bewerber hat keinen Anspruch auf Flugkostenerstattung

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Unternehmen müssen kein Flugticket für die Anreise zum Bewerbungsgespräch bezahlen. Das entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf und wies damit die Klage eines IT-Experten ab, der sich erfolglos auf eine Stelle als Abteilungsleiter beworben hatte und vom Unternehmen gut 470 Euro für ein Flugticket ersetzt haben wollte.

Zwar müsse ein Arbeitgeber nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts alle Bewerbungskosten ersetzen, die der Bewerber „den Umständen nach“ erwarten könne. Die Ausgaben für ein Flugticket zählten allerdings nicht zu dieser Kategorie, befanden die Richter.

Es sei keineswegs üblich, dass Bewerber zu Vorstellungsgesprächen mit dem Flugzeug anreisten. Zudem hätte der Kläger die Strecke von Hamburg nach Düsseldorf auch mit dem Pkw beziehungsweise der Bahn zurücklegen und pünktlich um 14.00 Uhr zum Termin erscheinen können.

(Aktenzeichen: Arbeitsgericht Düsseldorf 2 Ca 2404/12)

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