Unternehmen müssen kein Flugticket für die Anreise zum Bewerbungsgespräch bezahlen. Das entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf und wies damit die Klage eines IT-Experten ab, der sich erfolglos auf eine Stelle als Abteilungsleiter beworben hatte und vom Unternehmen gut 470 Euro für ein Flugticket ersetzt haben wollte.
Zwar müsse ein Arbeitgeber nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts alle Bewerbungskosten ersetzen, die der Bewerber “den Umständen nach” erwarten könne. Die Ausgaben für ein Flugticket zählten allerdings nicht zu dieser Kategorie, befanden die Richter.
Es sei keineswegs üblich, dass Bewerber zu Vorstellungsgesprächen mit dem Flugzeug anreisten. Zudem hätte der Kläger die Strecke von Hamburg nach Düsseldorf auch mit dem Pkw beziehungsweise der Bahn zurücklegen und pünktlich um 14.00 Uhr zum Termin erscheinen können.
Mainz. Auszubildende haben Anspruch auf einen schriftlichen Ausbildungsvertrag. Wenn Arbeitgeber die Ausstellung des Vertrages dennoch hartnäckig verweigern, müssen sie mit einer Geldbuße rechnen, wie aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz gegen einen Apotheker hervorgeht.
München (dapd). Der Vermieter muss eine ausreichend dimensionierte Gastherme zur Verfügung stellen, damit eine Badewanne in angemessener Zeit mit 41 Grad Celsius warmem Wasser befüllt werden kann. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor. In dem Fall dauerte es 42 Minuten, bis die Badewanne voll war. In dieser…
München. Arbeitnehmer, die vor Gericht die Entfernung einer Abmahnung und die Rücknahme einer Kündigung erstreiten, haben keinen Anspruch auf eine betriebsinterne Richtigstellung durch ihren Arbeitgeber. Das entschied das Landesarbeitsgericht München im Fall eines Beschäftigten in der internen Revision, der seine Persönlichkeitsrechte durch die Disziplinarmaßnahmen des Arbeitgebers verletzt sah.