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Neue EU-Richtlinie stärkt Verbraucherrechte bei Kreditgeschäften

Berlin. Der Umgang mit Krediten soll für Verbraucher transparenter und einheitlicher werden. Dazu tritt am Freitag (11. Juni) eine entsprechende EU-Richtlinie in Kraft. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes bringen die Vorschriften Kunden handfeste Vorteile. «Lockvogelangebote in der Kreditwerbung könnten bald passé sein», sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Allerdings sei das Gesetz nicht der «große Wurf». Das Schutzniveau sei gemessen an den Erwartungen nach wie vor zu niedrig. So habe es der deutsche Gesetzgeber unterlassen, den Massenmarkt der unseriösen Kreditvermittler durch schärfere Regeln einzudämmen. Umso wichtiger sei es daher, dass wenigstens die verbraucherschützenden Vorschriften eingehalten werden, sagte er weiter. Daher sollte die bislang regionale Aufsicht zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übergehen.

Laut dem Vergleichsportal toptarif.de wird durch ein standardisiertes Informationsblatt der Vergleich von verschiedenen Kreditangeboten einfacher. Zudem könnten Verbraucher jetzt jederzeit auf günstige Angebote am Markt reagieren und in Zukunft einen bestehenden Kredit schnell umschulden.

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Den Angaben des Portals zufolge müssen Kreditinstitut den Verbraucher zukünftig schriftlich über alle anfallenden Kosten sowie Rücktrittsrechte, vorzeitige Ablösung und Zahlungsverzug informieren. Zudem dürften Anbieter nicht mehr mit den günstigsten Zinssätzen werben, sondern stattdessen einen realistischen Satz, zu dem sich mindestens zwei Drittel der Kunden Geld leihen können, angeben. Darüber hinaus wird die Zahlung bei vorfristiger Rückzahlung des Kredits begrenzt.

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