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Nebenkosten: Was können Mieter absetzen?

Die Nebenkostenabrechnung flattert ins Haus und es wird deutlich, welche Kosten alle vom Vermieter auf den Mieter umgelegt worden sind. Ob eine Nachzahlung ansteht oder noch Guthaben übrig bleibt, spielt bei der Absetzbarkeit der tatsächlich gezahlten Beträge keine Rolle. Die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen sowie einen Teil der Handwerkerkosten kannst du mit der Steuererklärung des jeweiligen Jahres geltend machen. Somit bleibst du nicht komplett auf den gezahlten Nebenkosten sitzen und hast die Möglichkeit, eine einmalige Zahlung zu erhalten, die dich hier entlastet.

Arbeiten rund um deine Mietwohnung: Hier kannst du Kosten steuerlich geltend machen

Die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen werden in der Nebenkostenabrechnung genau aufgeführt sein. Selbstredend ist es notwendig, dass eine genaue Umrechnung auf deine Wohnung erfolgt, sodass du eine Übersicht hast, was wirklich von dir getragen worden ist. Welche haushaltsnahen Dienstleistungen tatsächlich vom Vermieter für deine Wohnung beauftragt und in Anspruch genommen werden, ist von Haus zu Haus sehr unterschiedlich. Situationen in denen du in jedem Fall die Möglichkeit hast, Kosten abzusetzen, bestehen bei der Beauftragung eines Wachdienstes, einer externen Treppenhausreinigung oder beim allgemeinen Hausmeisterservice. Auch Gartenarbeiten durch externe Dienstleister eignen sich, um als Mieter in der Steuererklärung den Betrag teilweise geltend zu machen und ggf. auf eine Rückzahlung hinzusteuern.

Handwerkerleistungen absetzen

Tatsächlich handelt es sich bei Handwerksleistungen um ein Teilbereich, der zumindest in Teilen von der Steuer abgesetzt werden kann. Der Deckelungsbetrag für den Anteil, welcher auf deine Mietwohnung entfällt, beträgt dabei 1200€. Fanden im vergangenen Jahre beispielsweise notwendige Arbeiten am Dach statt oder es mussten Graffitis entfernt werden, dann hast du die Möglichkeit, deinen Anteil bei der Steuererklärung anzugeben und geltend zu machen. Es sind weiterhin Aspekte wie die Gartengestaltung durch externe Dienstleister oder aber Pflasterarbeiten zu nennen, bei denen du die Gelegenheit hast, einen Teil deiner bezahlten Beiträge zurückzuerlangen. So können Handwerksleistungen nicht nur deinen Wohnkomfort erhalten oder gar verbessern, sondern auch finanziell nicht mehr so ins Gewicht fallen, wie du es zunächst hast vermuten müssen.

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Zeiten von Homeoffice und flexibler Arbeit

Immer mehr von uns arbeiten teilweise oder ganz im Homeoffice. Wenn du ausschließlich von daheim arbeitest, kannst du für dein Arbeitszimmer auch Energiekosten absetzen. Hier wird der Anteil berechnet, welchen das Arbeitszimmer an der gesamten Quadratmeterzahl der Wohnung ausmacht. Weiterhin sind im beschriebenen Fall von dir auch Teile der Mietzahlungen und derer für die Heizung abrechenbar.

Umzüge können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls abgesetzt werden

Verkürzt sich dein Anfahrtsweg zur Arbeit um mehr als eine halbe Stunde oder du kehrst nach einem beruflichen Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurück, so hast du auch beim Umzug die Gelegenheit, Kosten abzusetzen und den Start in der neuen Wohnung gleich auch finanziell noch besser zu gestalten. Es gilt in jedem Fall, vor der nächsten Steuererklärung die Möglichkeiten zu prüfen, welche sich in deinem individuellen Fall ergeben könnten.

Anforderungen an die Abrechnung des Vermieters

Bis zum Jahresende des kommenden Jahres muss die Abrechnung über die gezahlten Nebenkosten bei dir eingehen. Hierzu ist dein Vermieter in jedem Fall verpflichtet. Benötigst du eine genaue Aufschlüsselung der Kosten und diese ist im ersten Entwurf nicht gegeben, so hast du die Möglichkeit, die entsprechenden Einzelposten anzufordern. Beim Finanzamt musst du eben jene jedoch erst nach der Anforderung durch die Mitarbeiter einreichen.

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