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Mehrzuteilungsoption nach einem Tag vollständig ausgeübt

Stuttgart (ots) – Die Celesio AG gibt bekannt, dass BNP Paribas und UniCredit Bank AG, die Joint Bookrunner der Emission der neuen Celesio-Wandelanleihe, die ihnen gewährte Mehrzuteilungsoption vollständig ausgeübt haben.

Dadurch erhöht sich das Gesamtemissionsvolumen der Wandelanleihe von 325 Millionen Euro auf 350 Millionen Euro.

Die Begebung der Wandelanleihe ist für den 7. April 2011 geplant.

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WICHTIGE MITTEILUNG

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Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken. Sie stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Wandelanleihen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Wandelanleihen wird kein Prospekt erstellt. Die Wandelanleihen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, wenn die Emittentin der Wandelanleihen in einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Wandelanleihen zu erstellen oder zu registrieren. Die Verteilung dieser Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der Wandelanleihen können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese Mitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese Beschränkungen einhalten.

Diese Mitteilung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Wandelanleihen und der Aktien der Celesio AG) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der “Securities Act”) in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act. Diese Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das Angebot oder der Verkauf nach den dort anwendbaren Gesetzen verboten wäre, noch an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder versendet werden. Es wird kein Angebot der Wandelanleihen in den Vereinigten Staaten gemacht.

Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend als “Order” bezeichnet) fallen, und (ii) Personen mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle sonstigen Personen, an die sie rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden darf (zusammen werden diese Personen als “qualifizierte Personen” bezeichnet). Die Wandelanleihen stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.

Ab Bekanntmachung der endgültigen Bedingungen der Wandelanleihen kann die BNP PARIBAS als Stabilisierungsmanager im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften Maßnahmen ergreifen, um den Preis der Wandelanleihen und der Aktien auf einem höheren Niveau als dem sich sonst am Markt ergebenden Preis zu stabilisieren. Solche Stabilisierungsmaßnahmen können jederzeit beendet werden. Sie müssen spätestens beendet sein 30 Tage nach dem Settlement oder 60 Tage nach Zuteilung der Wandelanleihen, je nach dem, welcher dieser Zeitpunkte zuerst eintritt. Sofern solche Maßnahmen vorgenommen werden, können sie zu Marktpreisen der Wandelanleihen oder der Aktien führen, die über dem sich ohne solche Maßnahmen am Markt ergebenden Preisniveau liegen und eine Preisstabilität indizieren, die ohne solche Maßnahmen nicht bestehen würde. Es besteht keine Pflicht des Stabilisierungsmanagers Stabilisierungsmaßnahmen vorzunehmen. Sollten Stabilisierungsmaßnahmen vorgenommen werden, können diese jederzeit beendet werden.

Über den Celesio-Konzern:

Celesio ist eines der führenden internationalen Dienstleistungsunternehmen in den Pharma- und Gesundheitsmärkten. Wir sind in 27 Ländern weltweit aktiv und beschäftigen in unseren drei Geschäftsbereichen Patient and Consumer Solutions, Pharmacy Solutions und Manufacturer Solutions rund 47.000 Mitarbeiter. Knapp 2.300 eigene Präsenzapotheken als Teil von Patient and Consumer Solutions bedienen täglich mehr als 550.000 Kunden. Im Großhandel, dem Kern von Pharmacy Solutions, beliefern unsere über 130 Niederlassungen Tag für Tag rund 65.000 Apotheken. Im Bereich Manufacturer Solutions bieten wir Pharmaherstellern Logistik-, Marketing- und Vertriebslösungen und sind im Bereich Efficient Care Pharma tätig.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/51904/2017897/celesio_ag/api

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